Krankschreibung bei der Krankenkasse persönlich abgeben?
Hallo, habe 2 Fragen. Da die Post sich über Ostern/Wochenende vlt. verspäten würde vermute ich, wollte ich morgen meine Krankschreibung persönlich beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgeben. Geht das? Und ab wann fangen die 3 Tage 'ab gebe Zeit' an? War krank von Di. bis Do. für 3 Tage also am ersten Krankheitstag (datum) oder ab Ende der Krankmeldung (datum) Und nebenbei was wäre wenn man die Meldung nur beim Arbeitgeber abgibt und bei der KK nicht? Zahlungsverzug für die 3 Tage??
Danke im voraus
5 Antworten
Und ab wann fangen die 3 Tage 'ab gebe Zeit' an?
Wenn bei Dir die gesetzliche Regelung nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt und Du dem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung vom Arzt bringen musst, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, brauchst Du für Dienstag bis Donnerstag keine AUB vom Arzt.
Wenn Du die AUB heute selbst abgibst (musst Du heute nicht arbeiten?) ist alles gut.
Der Krankenkasse kannst Du die AUB mit der Post schicken. Es spielt keine Rolle, ob sie die heute oder am Dienstag erhält. Wenn Du sowieso in der Nähe bist, kannst Du sie auch abgeben oder in den Briefkasten werfen.
Zahlungsverzug für die 3 Tage??
Was meinst Du damit?
Der Krankenkasse ist es egal, ob sie den Durchschlag heute oder am Dienstag bekommt, wenn sie keine Entgeltfortzahlung leisten muss (oder bist Du wegen einer Krankheit arbeitsunfähig für die Du schon im Krankengeld bist?)
Dein Arbeitgeber kann nur dann Geld einbehalten, wenn die AUB verspätet bei ihm eintrifft. Sobald er aber die AUB erhält, ist er zur Nachzahlung verpflichtet.
Bei der Krankenkasse kannst Du die auch nächste Woche noch einschicken. In den ersten sechs Wochen zahlt ja Dein AG und nicht die KV.
Dem Arbeitgeber musst Du Bescheid sagen, aber nicht persönlich dort vorbeigehen. Ich kenn das so, dass ich beim Chef angerufen und Bescheid gegeben habe, wie lange ich krankgeschrieben bin und hab die AU dann mit der Post geschickt.
Bei meiner KV (TK) reicht es den gelben Schein abzufotografieren und per Mail an die Service Mail addi zu schicken... bequemer geht's nicht
Bequemer geht's nur wenn der Chef das an die Krankenkasse schickt ... macht aber keiner mehr ;(... also ist wirklich easy !
Ich mach das immer sofort in der Praxis, bzw im Auto bevor ich nach Hause fahre, dann vergesse ich das nicht
Abfotografieren, senden als E-Mail
Empfänger eingeben (bei der Techniker Krankenkasse ist das service@tk.de) und ab damit...
"Bequemer geht's nur wenn der Chef das an die Krankenkasse schickt "
Du meinst wohl eher der Arzt? Denn zum Chef gehört das Exemplar der AU, was für die Krankenkasse bestimmt ist, ganz sicher nicht. Da steht der ICD-Code der Krankheit drauf und die geht den Arbeitgeber nichts an.
Ich weiß nicht was ihr alle für Probleme mit euren Chefs habt ... ich hab mir neulich mitbringen frisch geschliffenen Messer in den Finger geschnitten, bis kurz vor Knochen ... ab zum Arzt, nähen lassen und drei Tage AU
Am nächsten morgen bin ich zur Firma und hab meinem Chef den Finger gezeigt ... der hat mir gute Besserung gewünscht und die AU in Empfang genommen
Ob der da jetzt das ganze noch im kassen Code liest, wäre mir völlig egal
Der Mann bezahlt jeden Monat pünktlich mein Gehalt, also hat er doch auch ein recht zu erfahren wie es mir geht!
"Der Mann bezahlt jeden Monat pünktlich mein Gehalt, also hat er doch auch ein recht zu erfahren wie es mir geht!"
Nein, hat er nicht. Wenn in deinem Fall eh ein Arbeitsunfall vorliegt, wirst du ihm die Diagnonse ja nicht vorenthalten können. Aber in anderen Fällen geht ihn die Diagnose in derTat nichts an.
Angehen tut es ihn vielleicht arbeitsrechtlich nichts, wer sich aber für seine Mitarbeiter interessiert, die auch mal im Krankenhaus besucht oder nach der Geburt eines Babies auch mal einen privaten Besuch abstattet und ein großzügiges Geburts-Geschenk mitbringt, der hat auch den moralischen Anspruch über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter informiert zu werden ... es gibt auch familiär geführte Betriebe!
Tut mir leid das du sowas scheinbar noch nicht kennenlernen durftest .. es ist ein echt entspanntest miteinander arbeiten!
Ich lad meinen Chef z.b. jedes Jahr zum grillen ein.., das ist toll einen guten Draht zu seinem Chef zu haben
Sebstverständlch geht es. Bei Beiden. Voraussetzung wär eigentlich dass die Krankmeldung kein Ausgangssperre beinhaltet, sonst könnte es falsch verstanden werden.
Sonst gilt der Poststempel. Ist nicht deine Schuld wenn die 3 Tage lang Nichts tun.
"dass die Krankmeldung kein Ausgangssperre beinhaltet"
Ich weiß ja nicht, wo du lebst, aber in Deutschland gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Ausgangssperre.
Na gut. Dann nur zu.
Was meinst Du mit "Dann nur zu."??
Die Aussage von calotti ist selbstverständlich völlig richtig!
Sonst gilt der Poststempel.
Das ist falsch. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang der AUB beim Arbeitgeber, nicht der Poststempel. Und dafür ist der Arbeitnehmer verantwortlich - nicht die Post!
Bei der Krankenkasse richt das Einsenden völlig aus. Bei manchen kann man das mittlerweile sogar online machen in dem du die AU einscannst und denen dann sendest.
oh wenn sowas geht spart man ja porto und ist bequem