Krankgeschrieben bei Gleitzeit-beschäftigung?

4 Antworten

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Moin.

Die Lohnfortzahlung gilt auch bei Gleit- und Vertrauensarbeitszeit.

Bei Gleitzeit werden die Tagessätze entweder durch die vertragliche Regelarbeitszeit, z.B. 8 Std. mit variabler Anfangs- und Endzeit oder durch den Durchschnitt, meist der letzten 3 Monate berechnet.

Bei Vertrauenarbeitszeit ist die vertragliche Regelarbeitszeit für die Tagessätze maßgeblich.

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ASRvw de André

Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Stehen da nur die monatlich oder wöchentlich zu leistenden Stunden oder auch wie viele Stunden/Tag gearbeitet werden soll?

Grundsätzlich richtet sich die Entgeltfortzahlung danach, wie ohne Krankheit hätte  gearbeitet werden sollen. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Bei Schichtarbeitern wird z.B. so bezahlt, wie der Schichtplan es vorgesehen hat. In Deinem Fall wird es keinen Schichtplan geben, da stellt man auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 12 Monate ab. Solltest Du z.B. immer wieder Überstunden machen, fließen auch diese in die Entgeltberechnung ein.

Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung, einem Midi- oder Minijob hast Du Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung Deines Arbeitgebers.

Krankengeld von der KK ab dem 43. Kalendertag erhältst Du allerdings nur bei einem Teilzeit- bzw. Midijob.

Nutzer00 
Fragesteller
 22.11.2016, 01:11

danke. den 2ten absatz verstehe ich nicht ganz. was ist midijob? habe den begriff noch nicht gelesen. danke dir

wilees  22.11.2016, 01:25
@Nutzer00

Jobs mit einem monatlichen Einkommen zwischen 450,01 und 850,-- Euro.

Ich überlege gerade fieberhaft, was die Frage z.B. mit "PS4" oder "Hip Hop" zu tun hat, aber ich komme einfach nicht drauf...