Krankenversicherung & Rentenversicherung als Kleinunternehmer?

6 Antworten

Hallo,

wird es neben der Selbständigkeit weitere Einnahmen geben? Ggf. welche?

Höhe der erwarteten monatlichen Einkünfte (nach Abzug der Kosten) aus der Blog-Tätigkeit?

Ledig oder verheiratet?

Besteht akrtuell ein gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

berni1905 
Fragesteller
 12.12.2014, 13:21

Ich bin zurzeit auf der nach einem Jobsuche. Wenn ich einen Job finden sollte, werde ich ich nebenerweblich betreiben. Je nach Entwicklung könnte ich es später auch Hauptberuflich betreiben.

Ich rechne mit 500-750 Euro Gewinn im Monat.

Da in Deutschland seit dem seit dem Jahr 2014 die Krankenversicherungspflicht für alle Personen gilt, bin ich zurzeit auch gesetzlich bei der AOK versichert.

RHWWW  12.12.2014, 13:37
@berni1905

Wenn man keine Leistungen als Arbeitsloser erhält, noch keine 23 ist (oder verheiratet) und der Gewinn 395 Euro monatlich nicht übersteigt, kann man ggf. kostenlos familienversichert sein.

Wenn man nebenberuflich selbständig ist, gilt ein Mindestbeitrag von ca. 158 Euro monatlich.

Wenn man hauptberuflich selbständig ist, gilt ein Mindestbeitrag von 352 Euro monatlich (in besonderen Fällen von 234 Euro monatlich).

Alle Beiträge beinhalten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse prüft anhand der Höhe aller Einnahmen und der wöchentlichen Arbeitszeit, ob eine Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Wenn die Tätigkeit nebenberuflich ist und eine andere Stelle die Beiträge zahlt (Arbeitgeber, Agenbtur für Arbeit ...), sind aus der Selbständigkeit keine Beiträge zu zahlen (Ausnahme: es wird bereits eine Rente, Betriebsrente o.Ä. bezogen!).

In der Rentenversicherung gibt es meist eine Wahlmöglichkeit zwischen keiner Beitragszahlung, freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung. Ein Termin bei der Rentenberatungsstelle kann sehr sinnvoll sein:

.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

berni1905 
Fragesteller
 12.12.2014, 14:01
@RHWWW

Danke für deine sehr ausführliche Antwort!

Ich zahle zurzeit die 158 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung.

Eine Verständnisfrage habe ich an dich noch: Wenn ich aber einen Job (Teilzeit oder Vollzeit) habe und nebenberuflich mein Kleinunternehmen betreibe, dann bezahlt doch mein Arbeitgeber vom Bruttogehalt die gesetzliche Krankenkasse sowie die gesetzliche Rentenversicherung richtig? Dann bin ich sozusagen davon befreit und muss nichts zusätzlich zahlen?

Vielen Dank im Voraus!

RHWWW  12.12.2014, 14:17
@berni1905

Ja, wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer zahlt, sind aus der nebenberuflichen Tätigkeit weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.

Wichtig:

  • die Krankenkasse kommt zum Ergebnis, dass die Selbständigkeit nebenberuflich ist. Wenn die Tätigjekeit hauptberuflich wird (z.B. höhere Blog-Gewinne, Reduzierung der Arbeitnehmertätigkeit), sind sofort Beiträge aus allen Einnahmen zu zahlen und es gelten die o.g. Mindesteinnahmen/Mindestbeiträge.

  • wenn eine Rente, Betriebrente zugebilligt wird (z.B. als Hinterbliebener oder wegen Erwerbsminderung) sind sofort Beiträge aus der nebenberuflichen Selbständigkeit zu zahlen.

  • die Beitragszahlung zur Rentenversichertung ist von der Unterscheidung haupt- oder nebenberuflich unabhängig zu beurteilen.

berni1905 
Fragesteller
 12.12.2014, 16:47
@RHWWW

Dankeschön!

Gibt es eine Mindestgrenze bei hauptberuflicher Tätigkeit als Kleinunternehmer? Was ist zum Beispiel wenn meine Einkünfte im Monat über 5000 Euro liegen. Darf ich dann noch die gesetzliche Versicherung als Einzelunternehmer in Anspruch nehmen oder nicht? Je höher die Einkünfte desto höher der Beitrag für die GKV richtig? Gibt es da ein auch ein Höchstbeitrag?

Des Weiteren würde mich interessieren, ab wann die private Krankenversicherung für Einzelunternehmer die bessere Option ist?

RHWWW  12.12.2014, 16:56
@berni1905

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2014 bei 4050 Euro monatlich. Bei höheren Einnahmen steigt der Beitrag dann nicht mehr. Der aktuelle Höchstbeitrag inkl. Pflegeversicherung liegt bei 697 Euro (inkl. Krankengeld bei 721 Euro). die gesetzliche Krankenversicherung endet nur, wenn man kündigt (die Einnahmehöhe ist da ohne Bedeutung).

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Familienangehörige können in der GKV ggf. kostenlos mitversichert werden.

Wenn man sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann man als Selbständiger (fast) nie mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.

Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Insolvenz, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Die Leistungen für die Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:

.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...): Oft gibt es in PKV-Verträgen einen festen Euro-Tagessatz. Was bedeutet das dann in 30, 40 oder 50 Jahren bei der Erstattung eingereichter Rechnungen?

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessante Links (3x "w" ergänzen"):

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:

.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

berni1905 
Fragesteller
 12.12.2014, 17:10
@RHWWW

Keine Fragen mehr DANKESCHÖN! Du hast mir echt sehr geholfen! Werde jetzt erstmal mir gründlich Gedanken darüber machen unter Beachtung der von dir aufgezählten Punkte!

Wünsche Dir noch ein schönes Wochenende!

RHWWW  12.12.2014, 17:14
@berni1905

Gern geschehen!

Dir auch ein schönes Wochenende!

Wenn noch Fragen auftauchen, am besten hier als Kommentar einstellen.

berni1905 
Fragesteller
 07.01.2015, 18:00
@RHWWW

Hallo, ich habe nochmal eine Frage an Dich. Und zwar habe ich jetzt eine Stelle gefunden, die mich in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) fest einstellen möchte.

Darf ich dann nebenbei noch ein Kleinunternehmen haben, wenn ich nicht mehr als 5-7 Stunden pro Woche Zeit für mein Kleinunternehmen investiere? Muss ich es meinem Arbeitgeber sagen, wenn es sich nicht um die selbe Branche handelt? Ich würde es gerne für mich behalten. Darf ich mit meinem Kleinunternehmen dann auch vierstellige Summen verdienen?

Wäre sehr cool, wenn Du mir diese Fragen beantworten könntest!

Vielen Dank im Voraus!

RHWWW  07.01.2015, 18:26
@berni1905

Hallo,

wenn neben einer 40-Stunden-Arbeitnehmertätigkeit noch eine 5-7-Stunden-Selbständigkeit ausgeübt wird und die Bruttobezüge als Arbeitnehmer deutlich höher als die Einkünfte aus der Selbständigkeit (= Einnahmen nach Abzug der Ausgaben) sind, gilt man bei der Krankenkasse nur als Arbeitnehmer. Aus der nebenberuflichen Selbständigkeit sind keine Beiträge zu zahlen (Ausnahme: bereits Rentenbezug).

Muss ich es meinem Arbeitgeber sagen, wenn es sich nicht um die selbe Branche handelt?>

Das ist Arbeitsrecht. Da muss ich passen. Ich glaube ja aber der Arbeitgeber darf nicht ablehnen. Wobei dann noch interessant ist, was passiert, wenn der Arbeitgeber seine Branche wechselt/ausweitet. Ggf. neue Frage mit "Arbeitsrecht", "Betriebsrat", "Gewerkschaft" etc. einstellen.

Der Begriff "Kleinunternehmer" stammt aus dem Steuerrecht und ist ein Steuererleichterungsverfahren für Selbständige (§ 19 UStG), die im ersten Jahr weniger als 17.500 € Umsatz haben. Mit Kranken- und Rentenversicherung hat das absolut nichts zu tun !

Du meinst wahrschheinlich Einzelunternehmer (Gegenteil von Personengesellschften und juristischen Personen).

Willst du das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb betreiben ?

berni1905 
Fragesteller
 12.12.2014, 13:23

Kommt drauf an, ob ich einen Job finden kann. Wenn ich einen Job finde, dann im Nebenerwerb ansonsten Haupterwerb.

Wie viel Geld muss ich als Kleinunternehmer für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen?

Als Angestellter in einem Betrieb, geht man nach meinem Wissen vom Bruttogehalt aus. Als Kleinunternehmer ist der Gewinn immer erfolgsabhängig - man hat also kein "festes Gehalt".

Für Selbständige gilt § 240 SGB V. Beiträge werden auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt (49.500,- € p.a.). Es ist stets der Höchstbetrag anzusetzen, so lange kein geringeres Einkommen nachgewiesen wird (Mitwirkungspflichten gem. u.a. § 60 SGB I).

Hauptberuflich Selbständige zahlen ihre Beiträge im günstigsten Fall (Gründungsjahr bzw. Härtefallregelung) auf 50% der Bezugsgröße. Diese beträgt im Jahr 2015 genau 2.835,- € pro Monat.

Wir rechnen:

  • 50% von 2.835,- € = 1.417,50 € fiktives Einkommen.
  • Ermäßigter Beitragssatz zur KV 14,0% => 198,45 €
  • Beitrag zur PV (kinderlos) 2,3% => 32,60 €
  • Macht in Summe mindestens 231,05 € im Monat ohne etwaige Zusatzbeiträge abhängig von deiner Krankenkasse.
Wie viel Rente muss ich monatlich zahlen? Kann ich die Summe selbst bestimmen?

Selbständige sind prinzipiell nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie nicht zum Personenkreis i.S.d. § 2 SGB VI gehören.

Deine Altersvorsorge solltest du privat organisieren. Da kannst du die Beiträge dann tatsächlich frei bestimmen.

berni1905 
Fragesteller
 12.12.2014, 16:40

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Infos!

Wenn meine Einkünfte im Monat über 4200 Euro überschreiten, darf ich dann weiterhin mich gesetzlich versichern als Kleinunternehmer?

Des Weiteren würde mich interessieren, ab wann bei Einzelunternehmer die private Krankenversicherung die bessere Option ist?

ellaluise  12.12.2014, 17:09
@berni1905

Man kann weiterhin freiwillig in der gesetzlichen KV versichert bleiben.

Nur bei Einkünften >4200 im Monat, bleibt man nicht ewig Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer hat etwas mit der Umsatzsteuer zu tun.

kevin1905  12.12.2014, 18:12
@berni1905
Des Weiteren würde mich interessieren, ab wann bei Einzelunternehmer die private Krankenversicherung die bessere Option ist?

Die PKV ist die besser Option wenn man

  • jung ist (30 oder jünger)
  • kerngesund (keinerlei Arztbesuche, Behandlungen oder Erkankungen in den letzten 5 Jahren)
  • keine Familienangehörige hat (Ehepartner, Kinder).
  • beihilfeberechtigt wäre (Nur Beamte und diesen gleichgestellte Personen).
  • man laufend und dauerhaft hohes Einkommen vorweisen kann. Über Daumen würde ich sagen bei weniger als 2.500,- € Netto kann das irgendwann kippen.
  • eine vernünftige und bedarfsgerechte Altersvorsorge hat, die evtl. Beitragsanpassungen problemlos verkraftet.
  • nicht vorhat vor dem 55. Geburtstag jemals wieder versicherungspflichtig zu arbeiten.
  • eine PKV hat mit guten Tarifen, vernünftiger Altersrückstellung und Kalkulation.
Griesuh  29.03.2015, 21:04
@kevin1905

Die PKV zu wählen ist immer die schlechteste Option die man sich aussuchen könnte. Insbesondere der letzte Punkt ist reine Makulatur. Das andere ist mehrfach zu überdenken.

Hi,

diese Fragen solltest du deiner jetzigen gesetzlichen Krankenversicherung stellen, die werden dir das ganz genau beantworten.

Hi Berni, da solltest Du Dich besser sicherheitshalber bei der Krankenkasse erkundigen! DIE wissen - oder auch NICHT - am besten Bescheid! ;) Sollte die KK zumindest! Auch was die Frage Deiner Altersvorsorge betrifft! ICH kann Dir nur aus Erfahrung sagen, dass Du bei alldem höllisch aufpassen musst! Sonst kannste Dein Geld auch innen Sparstrupmpf tun und hast mehr davon! ;) ICH habe immer "für mein Alter" vorgesorgt, aber wenn ich mit etwas auszahlen lasse, dann ist die Krankenkasse als erster Aasgeier dabei und will die Kohle von mir!