Krankenkasse möchte Studienbescheinigung vom letztem Semester, jedoch ....?

6 Antworten

Solange Du als Student eingeschrieben warst, zahlst Du die Beiträge als Student. Warst Du schon zum letzten Semester exmatrikuliert (kein Student mehr, keine Bescheinigung) zahlst Du entweder den vollen Betrag (hast Du gearbeitet, zahlt das der Arbeitgeber), oder Du bist unter 25, dann kannst Du zurück in die Familienversicherung. In allen Fällen zur KK gehen und Nachweis erbringen. Manchmal geht bei dem Wechsel der beruflichen Situation so etwas unter.

du kannst der  Kasse deine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. dass müsste eigentlich reichen.

du kannst dir aber bei der Hochschule noch nachträglich eine ausstellen lassen.

aus meiner Praxis kenne ich aber viele Fälle, in denen uns die Studenten mitteilen, dass sie keine Imma mehr vorliegen haben und die Uni keinen Nachweis nachträglich ausstellt. in diesen Fällen schreiben wir die Unis selbst an. aber dazu muss der Student wie gesagt Kontakt zu uns aufnehmen. automatisch geht das nicht.

Dann steht dir ab August auch keine Familienversicherung bzw. eigene studentische Krankenversicherung mehr zu. Die Krankenkasse wird dann rückwirkend höhere Beiträge von dir verlangen.

Was mich jedoch wundert, wenn du seit August eine Ausbildung machst, müsste diese Änderung doch deiner Krankenkasse bekannt sein und du müsstest über deinen Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert sein.

In deinem Text passt einiges nicht.

Da943 
Fragesteller
 21.07.2017, 12:34

Nein die Ausbildung startet im August.

Ich habe einfach nur einen sehr dummen Fehler gemacht, weil ich dachte das meine FH der Krankenkasse bescheid gibt das ich exmatrikuliert bin und ich dann so wieder in die Familienversicherung komme. 

Aber ich habe meine Dummheit jetzt erkannt, dann muss ich wohl etwas bezahlen... richtig?

Apolon  21.07.2017, 15:08
@Da943

Du musst sofort zu deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen.

Wenn du nach der Exmatrikulation noch keine 23 Jahre alt warst, wirst du bis zum 23 Lebensjahr in die Familienversicherung der Eltern versichert.

Ab dem 23. Lebensjahr, wenn du weder in einer Schul- noch Berufsausbildung bist, musst du dich freiwillig versichern und musst somit eigene Beiträge zahlen.

Die Rechtsquelle dazu findest du hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html

Genau darum geht es.

Wenn du das nicht belegen kannst, musst du den Beitrag zahlen.

Wenn du dich nicht meldest, wird automatisch der Höchstbetrag fällig.

Lasse dir von der Uni eine ausstellen. Ersatzbescheinigung