Krank öffentlicher Dienst

5 Antworten

Sicher kann man Dich zum Betriebsarzt schicken. Mit der Kündigung ist so ne Sache, wegen Krankheit kann man nur gekündigt werden wenn sie dauerhaft besteht meine ich....sicher bin ich da aber nicht.

Hallo Hotbrownie,

  1. auch im öffentlichen Dienst kann man aus sogenannten personenbedingten Gründen - dazu gehört auch Krankheit - gekündigt werden. Allerdings sind die Hürden relativ hoch, und wenn zu dem von Dir geschilderten Sachstand keine weiteren gravierenden Tatsachen vorliegen, ist das keine Ausgangsbasis für eine Kündigung. Ich gehe mal davon aus, Du bist nicht mehr in der Probezeit.

  2. Bestehen Zweifel an Deiner Arbeitsfähigkeit, ist der Arbeitgeber berechtigt, Dich beim Betriebsarzt untersuchen zu lassen (§ 3 TVöD, entsprechend irgendwo im TV-L). Bestehen Zweifel an Deiner ArbeitsUNfähigkeit, also gibt es Hinweise, dass Du gar nicht krank bist, kann der Arbeitgeber mit Begründung den Arbeitsmedizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten und eine Untersuchung verlangen.

Alles Gute und gute Besserung, nicht unterkriegen lassen Martin

Ich weiß nicht ob er die Befugniss hat dich zu kündigen. Es klingt aber so, dass du dich auch gar nicht mehr auf Arbeit traust, kann das sein?

Hotbrownie 
Fragesteller
 15.10.2012, 14:19

Ja ich trau mich garnicht mehr hin. Hab immer bauchschmerzen, deprie, angst, durchfall, mal frustessen, schlaflos, kann mich nicht konzentrieren, mal kein appetit, mal aggressiv sehr gereizt danb wieder sehr erschöpft und paraneua jedesmal das ich drausen meibem chef begegne.

schmetterlilie  21.10.2012, 09:42
@Hotbrownie

klingt nicht gut.

Hast du darüber nachgedacht dich neu umzusehen und dann zu kündigen? Bist du in psychologischer Behandlung? das würde ich dir raten.

Liebe Grüße

Zunächst kannst du eine Abmahnung bekommen. Wenn die ungerechtfertigt ist, kannst du auf Entfernung aus der Personalakte klagen. Unter Umständen musst du einen Termin beim Betriebsarzt akzeptieren.

primusvonquack  15.10.2012, 14:05

Eine Kündigung kannst du natürlich immer bekommen, ob die nun gerechtfertigt ist oder nicht. Dann musst du dagegen klagen.

Also nur weil man Krank ist kann man nicht gekünigt werden.