Kostgeld in Anträgen akzeptiert oder nicht?

3 Antworten

Du wirst es nicht glauben, aber auch Menschen, die Miete zahlen, müssen sich was zu Essen kaufen. Und genau deshalb sind in den Lebenshaltungskosten in Anträgen etc. neben der Miete auch noch Barbeträgte in vorher festgesetzter Höhe berücksichtigt, die das "Kostgeld" darstellen.

Im Übrigen kann man sonst auch immer mit seinen Eltern einen Untermietvertrag abschließen, wenn man auch noch Mietzahlungen nachweisen will.

Das Kostgeld wird doch für die Verpflegung bezahlt.

Du zahlst,Deine Eltern kaufen für Dich ein und machen Dir Dein Essen.

Es ist also keine Bereicherung,also müssen Deine Eltern es auch nicht bei den Steuern angeben.

Ist doch egal ob Du einkaufst oder Deine Eltern, essen musst DU. :-)

Kostgeld ist unter Verpflegung einzustufen.

kostgeld ist ja zum essen da. das ist ja im regelsatz enthalten. du kannst aber je nach größe deines reiches zuhause einen wohnkostenzuschuss geltend machen. 50 € auf jeden falll..

lg, anna