Kostet mich das was, wenn ich zu einer privaten Arbeitsvermittlung gehe?

7 Antworten

Im Prinzip nein, aber es gibt wie immer Ausnahmen. Hier prinzipielle und umfassende Erläuterungen: Jede/r Arbeitssuchende hat nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit ein Recht auf einen Vermittlungsgutschein. Diesen erhält sie/er zumeist bei der Agentur für Arbeit oder angeschlossenen Arge und Jobcentern. Nun kann sie/er sich bei so viel privaten Arbeitsvermittlern registrieren lassen oder bei diesen bewerben wie sie/er will. Eine Kopie, noch einmal, NUR eine KOPIE des Vermittlungsgutscheines ist bei den Vermittlern abzugeben oder den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Das Original erhält nur DER Vermittler, der den Arbeitssuchenden in eine soizialversicherungpflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindesten 15 Stunden wöchentlich vermittelt. Von vornherein muß eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart sein. Auch wird die Vergütung von der Agentur für Arbeit an den Vermittler nur dann gezahlt, wenn vor der Vermittlung ein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde und die/der Arbeitssuchende mindestens sechs Wochen in dem neuen Job gearbeitet hat. Also bis hier hin alles noch ohne Kosten für Arbeitssuchende, wenn man von den Kosten für die Bewerbungsunterlagen, Porto und Telefon absieht. Diese kann man sich aber von der Agentur wieder holen. Im Vermittlungvertrag, und das ist die Ausnahme, kann aber auch stehen, daß Arbeitssuchende einen gewissen Betrag an den Vermittler zu zahlen haben, wenn die/der Arbeitssuchende von der Agentur für Arbeit keinen Vermittlungsgutschein erhält und sie/er trotzdem vom privaten Arbeitsvermittler vermittelt werden will. Die Höhe des Betrages wird im beiderseitigen Einverständnis festgelegt. Manche Vermittler schreiben aber auch einen Betrag vor. Jedem privaten Arbeitsvermittler ist es jedoch verboten, VOR der Vermittlung einen Betrag, gleich welcher Höhe, von Bewerbern/-innen zu verlangen. Die das tun, können mit gutem Gewissen bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Ich hoffe, ich konnte helfen und beantworte gern weitere Fragen.

Private Arbeitsvermittler, also auch Headhunter, bekommen Provision vom potentiellen Arbeitgeber, wenn die Vermittlung erfolgreich ist. Meistens ein Monatsgehalt des vermittelten. Gibt bestimmt aber auch andere Vereinbarungen. Das Arbeitssuchende oder auch Führungskräfte, welche in eine andere Position vermittelt werden, was bezahlen ist mir nicht bekannt.

Gibt es nicht vom Arbeitsamt Vermittlungsgutscheine?Ich habe mal so was gehört oder gelesen.Aber ganz genau,weiß ich nicht,wie das geht.Vielleicht kennt sich noch Jemand damit aus?

Hallo!
Als PAV (Privater Arbeitsvermittler) nehme ich nur dann etwas von Dir, wenn weder von Deiner Seite ein VGS (Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur / ARGE) vorliegt, noch Dein künftiger Arbeitgeber bereit ist, meine Leistung zu vergüten! (Ich weiß, andere "Kollegen" machen das ganz anders!!!)
In dem Fall sprechen wir eine Provision ab, deren Höhe (in gewissen Grenzen) verhandelbar ist. Für Dich fällt die Zahlung erst an, wenn Du tatsächlich von uns vermittelt worden bist und Dein 1.Gehalt geflossen ist (Teilzahlung ist möglich!)
Bis dahin ist es rein unser Geschäftsrisiko!
So arbeiten zumindest wir von http://www.vermittlungsnetz.de

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, gibt es einen sogenannten "Vermittlungsgutschein" von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter (Hartz-IV), den dann der private Arbeitsvermittler bei einer Stellenvermittlung bekommt, um mit der Arbeitsverwaltung abzurechnen.

Voraussetzung ist eine einjährige Arbeitslosigkeit, die Prämie für den Vermittler berechnet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Länge der Vermittlung in Arbeit. Bei Leuten mit Vermittlungsgutschein ist es verboten, von ihnen für irgendwelche Leistungen Geld zu nehmen! Wenn man zu einem Vermittler geht, sollte man daher vorher gut durchlesen, was man unterschreibt! Manche haben Knebelverträge mit Säumnisstrafen und weiß der Kuckuck was, um noch irgendwie vom Bewerber Geld zu bekommen...

Auch wichtig: Der Gutschein braucht erst bei erfolgreicher Vermittlung rausgerückt zu werden! Viele wollen den vorher schon haben, damit du nicht noch zu einem anderen Vermittler gehst. Darfst du aber, du kannst so viele private Arbeitsvermittler für dich tätig werden lassen, wie du willst.

Ich weiß nicht, ob das zwischenzeitlich geändert wurde, außer im Headhunting-Bereich (Führungskräfte) war es zumindest einmal verboten, von Bewerbern für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen für die Vermittlung Geld zu nehmen. Ich hoffe, dass das auch heute noch so ist..

schurke  26.03.2007, 14:25

Inzwischen ist es erlaubt, aber halt in meinen Augen unseriös. Die Vermittlungsgutscheine gibt es nach drei Monatiger Arbeitslosigkeit, und sind nicht mehr gestaffelt. Das Arbeitsamt zahlt aus, wenn der Bewerber nach sechs Monaten noch in Arbeit ist. Die bekannten Personaldienstleister arbeiten ohne Vermittlungsgutschein, bzw. wenn der Bewerber einen hat, ist gut, dann wird das Geld von der Vermittlungsprovision abgezogen und wenn er keinen hat, ist auch gut.