Kostenvoranschlag Reparaturen

3 Antworten

Am WC leckt der Spülkasten und der Schwimmer wurde kaputt, somit muss ich immer händisch die Spülung betätigen

Das hat mein VERMIETER bezahlt. Ich bekam einen neuen Spülkasten, weil der alte versottet war wegen den Wasserablagerungen.

Im Badezimmer rostet das Rohr des Beckens,

Sowas ebenso - mir wurde im Wohnzommer ein komplett neuer Heizkörper installiert, weil der alte durch- bzw. angerostet war.

Wenn der Vermieter unbedingt einen Kostenvoranschlag haben möchte, ruf einen Installazeur aus Deiner Nähe.

Der Mieter muss nur zahlen, wenn er die Schäden selber verursacht hat (nicht durch normalen Gebrauch bzw. Abnutzung) oder wenn es eine Reparaturklausel im Mietvertrag gibt- und auch hier nur bis zu einer gewissen Grenze. Für die Bestellung des Handwerkers ist immer der Vermieter zuständig.

Du kannst einen Handwerksbetrieb in der Nähe heraussuchen und dann die Adresse dem Vermieter übermitteln. Er muss dann den Handwerker mit einem Kostenvoranschlag beauftragen. Geht auch per Mail. Zuständig für den Handwerker ist immer der Vermieter. Ein Kostenvoranschlag ist eine ungefähre Kostenerstellung für die Arbeit, danach wird ein Auftrag vergeben und nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung geschrieben. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich, manche Betriebe nehmen dafür eine kleine Aufwandsentschädigung, kommt auf die Größe der Baumaßnahme an. Die anschließende Rechnung darf/sollte 20 % des Kostenvoranschlages nicht überschreiten. Faustregel ist 15 %, was natürlich nicht sein muss, das ist auch für den Handwerker nicht gerade werbewirksam.

dortner 
Fragesteller
 12.08.2014, 10:52

Der Vermieter meinte aber, ich solle ihm einen Kostenvoranschlag schicken. Bin ich jetzt zuständig dafür oder er?

FlyingCarpet  12.08.2014, 20:27
@dortner

Ermuss ihn beim Handwerker anfordern, bzw. das Angebot muss auf den Namen des Vermieters gehen. Der Handwerker kann dann sicherlich an Dich weitergeben und Du schickst es dann dem Vermieter. Aber wie gesagt, die Adresse auf dem Kostenvoranschlag muss die des Vermieters sein.