Kontopfändung. Was ist wenn man kein eigenes Konto hat?

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Nachteil dieser Lösung: Der Schuldner hat immer noch kein Konto mit eigenem Namen. Für Gutschriften und Einzugsermächtigungen muss er ein fremdes Bankkonto mit dem Namen eines anderen Kontoinhabers angeben. Normalerweise führt dies nicht zu Problemen. Eine fremde Kontoverbindung für das eigene Gehalt könnte aber beim Arbeitgeber eventuell nicht so gut ankommen. Außerdem: Arbeitsämter weigern sich meist, die Zahlungen auf Konten Dritter zu leisten - davon sind aber Konten direkter Familienangehöriger ausgenommen. Und bei Bezug von ALG II und Sozialhilfe interpretiert die Stelle es manchmal so, dass der genannte Kontoinhaber der Lebenspartner des bezugsberechtigten Schuldners ist. Dann wird gelegentlich ALG II oder Sozialhilfe gekürzt, auch wenn es sich nur um ein aus eigener Not genutztes Konto handelt. Hier sollte also nachweisbar sein, dass es sich um keine Lebenspartnerschaft handelt. -->>> siehe:

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/kontopfaendung-richtig-reagieren/strategie-und-taktik-des-schuldners-bei-drohender-kontopfaendung.html

hier ein kleiner tipp: es kann günstiger sein sich pfänden zu lassen als unterhalt zu zahlen

dann wirds wohl ne Lohnpfändung geben, heißt, der Pfänbare Betrag wird vom AG überwiesen bzw. eingefordert.. da gibt es aber bestimmte Richtlinien, wenn du also zu wenig verdienst, kann auch nix gepfändet werden..

Solltest dir ein weiteres Konto zulegen. Bei der Norisbank bekommst du das sehr wahrscheinlich (trotz Schufa) Aber nur auf Guthabenbasis.

Ebenso bei der Deutschen Bank

Liebe Grüße

Und für die Person, der das Konto gehört, gibt es eine Kontopfändung?

Oder soll für die Person, die nur eine Kontovollmacht hat, eine Kontopfändung durchgeführt werden?

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