Kontoauszug - Unbekannte Abbuchung

4 Antworten

Ungenehmigte Lastschriften kann man bis 13 Monate nach Kontobelastung rückbuchen lassen.

Evtl. die Bank fragen, ob noch weitere Daten zu der Abbuchung nachvollziehbar sind. Wenn nicht: rückbuchen lassen. Wenn dann jemand Geld haben will, wird der sich schon melden. Der Abbucher muss Rückbelastungsgebühren bezahlen und wird daher wahrscheinlich meckern. Dann darauf aufmerksam machen, dass er das selbst zu verantworten hat, aufgrund der nicht nachvollziehbaren Buchungsangaben, und die Zahlung der Rückbelastungskosten verweigern.

Wenn es einer der vielen Abzocker ist (Gewinnspieleintragung oder sonstiger Mist), dann gibt es wahrscheinlich böse Mahnschreiben, auch von Inkassobüros/Anwälten. Bei den üblichen Abzockforderungen muss man aber auf diese Mahnungen hin nicht reagieren. Dazu gibt es keine Rechtspflicht, wenn nichts bestellt wurde (keine Vertragsgrundlage). Nach einigen bösen Mahnbriefen schläft das dann auch von selbst ein. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht, kommt aber nur sehr selten vor...) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken.

Schau mal, ob Datum und Uhrzeit dabei stehen und du ggf. nachvollziehen kannst, wo du an diesem Tag warst. Manchmal haben Shops nicht zuordbare Namen und bei einer Kartenzahlung mit Unterschrift fällt nicht mehr auf, wer/wo das war.

Ich würde zur Bank gehen. Dort kannst Du ggf. die Abbuchung auch gleich stornieren lassen.

Geh lieber zur Bank.