Konto Pfändung VZV Inkasso EOS, ALG2?

9 Antworten

Die Kontopfändung erfolg durch Antrag beim Gericht mit Grundlage eines Titels, dafür benötigt man keinen Gerichtsvollzieher. Das Inkassobüro kann die Pfändung aber beim Gericht beantragen.

Du kannst dein Konto in ein P-Konto umwandeln, damit kannst du über den Pfändungsfreibetrag verfügen (so weit ich weiß sie Pfändungen 14 Tage erstmal gesperrt, in der Zeit ist das möglich). Rede mit deiner Bank.

ch habe Blödsinn gemacht und bin schon am ausbügeln.

Und die Erkenntniss ist das meiste wert. Man kann man mist bauen, man muss nur bereit sein es wieder auszubügeln. Viel Erfolg.

Ich habe auch gehört, Sozialleistungen, wie ALG2 seien überhaupt nicht Pfändbar.

Alles ist Pfändbar, solange man kein P-Konto hat ;)

Wieso hat man kein P-Konto, wenn man Pfändungen zu erwarten hat?

Was soll ich tun?

Direkt zur Bank gehen, Ausweis sowie deine Karte mitnehmen nicht vergessen und ein P-Konto erstellen lassen bzw. dein Konto auf ein P-Konto umwandeln lassen. Dauer ca. 1-3 Tage.

Wiesel1978  27.11.2020, 02:36

Ob ein bereits gepfändetes Konto umgewandelt werden kann, möchte ich bezweifeln.

marimo1234  27.11.2020, 02:36
@Wiesel1978

Nein, das denke ich wird nicht gehen. Dann muss ein extra Konto angelegt werden.

Ronox  27.11.2020, 02:37
@Wiesel1978

Da gibt es nichts zu bezweifeln, da das sogar ausdrücklich im Gesetz geregelt ist.

itasca  28.11.2020, 09:11
@Wiesel1978

Ein Pfändungsschutzkonto entfaltet ab Eröffnung 4 Wochen rückwirkend Pfändungsschutz.

Auf dem Bankkonto sind Sozialleistungen pfändbar,,es sei denn, Du besitzt ein Pfändungsschutzkonto.

Wird direkt bei der auszahlenden Stelle gepfändet, sind Sozialleistungen nur bedingt pfändbar. ALGII ist nicht pfändbar.

Wenn Du Schuldner bist, kann JEDER beim Gericht sein Recht beanspruchen.

Du solltest Dich dringendst an eine Schuldnerberatung wenden. Zuvor schonmal alle Titel und Schulden, die Du besitzt zusammenlegen.

Was soll ich tun?

Sofort die Umwandlung Deines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto beantragen.

Sozialleistungen, wie ALG2 seien überhaupt nicht Pfändbar.

Auf einem Girokonto ohne Pfändungsschutz ist ALG 2 meines Wissens nach 7 - 14 Tage geschützt. Danach nicht mehr.

Der GV ist immer nur Erfüllungsgehilfe des Gläubigers, welcher das Konto pfänden läßt. Vielleicht hat EOS die Forderung aufgekauft und ist nun der Gläubiger.

Auch Hart4 kann gepfändet werden, bzw wird es wenn man kein P-Konto hat, und ja das kann ein Inkasso bzw Kontopfändungen sind auch ohne Gerichtsvollzieher "normal".

Aber: du hast gute Chancen die Pfändung rückgängig zu machen. Das ist aber ein längerer Weg meist, geht nicht von jetzt auf gleich. Dazu wird ans Amtsgericht geschrieben, welche die Gläubiger kontaktieren und das Geld wieder freigegeben werden kann.

Dazu deine Bank kontaktieren,die können das ggf auch nochmal Step by Step erklären.

Jedenfalls,- ist das eher nicht mit einem Anruf getan, sondern wird eher etwas dauern.

Lege sir bitre direkt ein P Konto an, das schützt zumindest in Zukunft dein Konto vor Kontopfändungen.