Konto eröffnen unter 18 Sparkasse

3 Antworten

Beide müssen bei deiner Kontoeröffnung unterschreiben. Das ergibt sich aus dem folgenden Text der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht):

Was ist bei Konten für Minderjährige zu beachten?

Ein Minderjähriger zwischen sieben und 17 Jahren kann grundsätzlich ein Konto nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen. Das ergibt sich aus der gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis der Eltern nach § 1629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Sind die Eltern geschieden, richtet sich die Vertretungsbefugnis nach den Regelungen des Scheidungsurteils. Sind beide Eltern verstorben, muss eine Vertretungsregelung des Vormundschaftsgerichtes vorliegen.

Auch mit Zustimmung der Eltern sind nicht alle Rechtsgeschäfte möglich. So ist die Darlehensgewährung an Minderjährige ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes ausgeschlossen (§ 1643 BGB). Dies gilt auch für Kontoüberziehungen durch Kartenzahlungen und Geldautomatenverfügungen. Quelle:www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/BankenBausparkassen/Girokonto/04kontofuer_minderjaehrige.html

Jeder kann ein Spar-Konto auf Deinen Namen eröffnen, wenn er nur Deine Existenz nachweist. Ich habe mal erfolgreich ein Konto für meinen Neffen eröffnet, für den ich nicht erziehungsberechtigt bin (Konfirmationsgeschenk). Ich mußte nur seine Geburtsurkunde vorzeigen (er hatte noch keinen Personalausweis).

Ob das für ein Girokonto anders ist weiß ich nicht.

BurgN  13.08.2013, 19:25

Hallo LuluAnn,

ich muss Dich enttäuschen, das geht leider nicht, bzw. darf nicht gehen. Die Vermögenssorge haben die Eltern, also müssen diese auch der Kontoeröffnung zustimmen.

Bei der Bank wurde, sofern das nicht schon 20 Jahre her ist, in Deinem Fall ein Fehler gemacht.

Schöne Grüße

Es muss nur einer det beiden Elternteile unterschreiben... wenn sie Alleinerziehende ist muss sie das nachweisen