Komische Gesetze in der Schweiz?

7 Antworten

Salue

Ein Gesetz: Nein.

Es könnte sich eventuell um die Hausordnung handeln. Gerade Wohnblöcke die in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden sind, sind teilweise sehr schlecht schallisoliert. Die Benützung des WC's hingegen kann niemand verbieten.

Tellensohn

Wo kein Kläger auch kein Richter:

So streng wirds nicht gehandhabt. Auch ich habe schon um Mitternacht geduscht, als ich noch Mieter war und bin manchmal singend nach Hause gekommen. Das WC gehen kann und darf man nicht verbieten.

Insofern bist du falsch informiert worden. Wenn eine Haus so gebaut ist, dass man nichts von Baden oder Duschen hört, ist das kein Problem. Viele alte Hütten aus den 60ern sind halt ringhörig gebaut. Da muss man mehr aufeinander Rücksicht nehmen.

Wenn ich um 3 Uhr verdreckt vom Pikett nach Hause kam, habe ich trotzdem gebadet: Wasser einlaufen lassen über den Duschschlauch und ablassen am Morgen oder durch einen Lappen ganz langsam. Das hat nie Reklamationen gegeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt überall merkwürdige Gesetze. Mal sind einfach alte übergeblieben. Die sich dann mit den Neuen beißen, aber doch vorhanden sind. Vor einigen Jahren gab es in Hessen noch die Todesstrafe obwohl sie doch in der BRD verboten. Warum soll es nicht in einigen Kantonen auch solche Dinge geben. Muß man mal nachsehen.

Aber es entscheidet doch die Dicke der Wände und wer unten oder oben wohnt. Mitten auf dem Lande wird es schon keinen stören.

Die Benutzung der Toilette wird bestimmt nicht verboten sein. Auch das Dusch verbot ist eher unwahrscheinlich.

Nein so war es einmal, doch das hat heute schon längst keine Gültigkeit mehr.