Können Richter verklagt werden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Richter sich strabar machen, können diese auch verurteilt werden, werden dann aber sicher aus dem Richteramt entlassen. Für eine Beleidigung gegenüber einem Angeklagten wird er sicher nicht verurteilt, Du kannst höchstens versuchen, ihn abzulehnen, darüber wird dann entschieden, ob dies gerechtfertigt ist. Ich glaube kaum, daß ein Richter einen Angeklagten schwer beleidigt, er wird immer überlegte Worte wählen, womit er niemanden zu Nahe tritt.

Natürlich kann man auch einen Richter anzeigen, wenn dieser etwas unrechtes tut. Verhandelt wird da garnichts, dabei handelt es sich dann um zwei völlig unterschiedliche und voneinander zu trennende Verfahren.

Grundlegend hat jeder das Recht auf ein faires Verfahren. Da jeder Richter bereits von Amtswegen an das Gesetz gebunden ist, muss auch dieser sein Verhalten verantworten. Dabei ist der Sachverhalt jedoch aus objektiver Sicht zu beurteilen. Wenn es sich wirklich um eine Beleidigung nach dem StGB handelt, kannst du ihn hierfür grundlegend anzeigen. Was dabei letztendlich herauskommt ist natürlich wieder ein anderes Thema, weil Amtsträger bei solchen Vorwürfen einerseits "härter" bestraft werden und andererseits, je nach Zuständigkeit, sogar die eigenen Kollegen gegen ihn ermitteln sollen - ... ;-) Mit dem Richter über das Strafmaß verhandeln??? Ich würde es erst garnicht versuchen, das kann dir schnell als Erpressung ausgelegt werden - "entweder geringere Strafe oder Anzeige wegen Beleidigung, also wie sieht´s aus?" - Vorsicht.

Alle die meinen dass ein Amtsträger zu schlau und gebildet ist gegen das Gesetz zu verstoßen, die tun mir nur leid. Macht die Augen auf und befasst euch mit den Gesetzen. Viele Amtsträger nutzen nämlich eure Unkenntnis schamlos aus. Abschließend bleibt nur noch zu sagen: Bildet euch eure eigene Meinung und folgt nicht stumpf der Herde - rechtskräftig bedeutet nicht gleichzeitig rechtmäßig!!!

Ein Richter wird NIE einen Angeklagten beleidigen. Dafür ist er viel zu schlau bzw. gebildet.

Beim Verhandeln aber hat der Staatsanwalt auch noch ein Wörtchen mitzureden.

BiggestDaddy 
Fragesteller
 02.03.2010, 18:03

Kann doch aber mal passieren ;)

Ein Strafgerichtssaal ist kein Bazar, auf dem gehandelt werden kann. Nach den Plädoyers folgt das letzte Wort des Angeklagten, dann ziegt sich das Gerichtzur Beratung zurück und verkündet dann ein Urteil. Keinen Urteils-Vorschlag, dem der Angeklagte zustimmen kann! Wer mit dem Urteil nicht einverstanden ist, muß rechtzeitig Rechtsmittel dagegen einlegen.