Können div. Kosten beim Hauskauf der Landesjustizkasse oder Stadtkasse steuerlich abgesetzt werden?
Hallo, können bei einem Hauskauf (selbst genutzt) folgende Kosten steuerlich geltend gemacht werden wie z. B. diverse Kosten der Landesjustizkasse (Auflassungsvormerkung-Gebühr; Grundschuld wg. Kredit-Gebühr; Eigentumsumschreibung-Gebühr; Katasterfortführungsgebühr) oder der Stadtkasse. Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Bei einem selbst genutzten Haus erzielst Du keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Daher können die von Dir genannten Kosten auch nicht berücksichtigt werden.
Helmuthk
06.02.2014, 09:15
Danke für den Stern Helmuthk
Wenn du die Wohnung vermietest, dann ja.