Kleinunternehmerregelung 17500,00 Euro Grenze überschritten, kann ich Gewerbe abmelden?
Hallo,
Frohes Neues erst einmal. :-)
Wir sind nebenberuflich Kleinunternehmer (also mein Mann hat ein Kleinunternehmen) und möchten das auch bleiben, da ich mich nicht viel mit dem Finanzamt herumärgern möchte.
Ich habe gelesen, daß es jedem Ehepartner in der Ehe erlaubt ist ein Kleingewerbe für 17500,00 Euro anzumelden und somit Umsatzsteuerfrei etwas dazu zu verdienen. Wenn mein Mann nun über die 17500,00 Euro Grenze gekommen ist in diesem Jahr und für Januar sein Gewerbe abmeldet oder zumindest keine Rechnungen mehr schreibt (also praktisch Stilllegung) und ich auf meinen Namen ein neues Gewerbe anmelde als Kleinunternehmer rückwirkend zum 1.1.19, rutscht er dann trotzdem in die Regelbesteuerung, oder könnten wir dies so umgehen? Er hätte dann ja im Folgejahr also dieses Jahr 2019 keinerlei Umsatz und müsste rein theoretisch ja wieder unter die 17500,00 Euro Umsatzgrenze rutschen für 2020, richtig? Oder habe ich einen Denkfehler?
Bitte um Hilfe und viele Grüße
3 Antworten
Er kann aufhören zu arbeiten, dann bleibt er unter den 17500 Euro. Oder erschlägt im nächsten Jahre eben die MWST drauf. Ihr könnt aus der einen Firma auch zwei machen
Steuerfrei ist das alles nicht !!!! Als Ehepaar habt ihr 17600 Einkommensteuerfrei, aber nur zusammen. Verdienst du mehr zahlst ihr Einkommensteuer.
Und DU kannst keine Firma haben in der nur ER arbeitet. Dazu müsstest du IHn anstellen. Andersrum übrigens auch. Also das was ihr das treibt geht so auch nicht. Wenn du schreibst "wir arbeiten" in seiner Firma
Die Fragen zeigen das ihr sowenig Ahnung habt das ihr erst mal ein paar Kurse machen solltet. Volkshochschule und IHK bieten Kurse an - mal machen.
Es klingt so als hättest du bereits Ärger mit dem FIamt - das wird mehr werden und Ärger mit dem Zoll kann dau kommen. Denn so wie es klingt arbeitest du schwarz
Dann mach dich mal auf eine Steuerrechnung von 3000-3500 Euro gefasst und eine Steuervorauszahlung von 500-600 Euro im Monat für die Zukunft.
Die 17500 betreffen nur die MWST.
Ich inseriere, mache Fotos und mache den Papierkram = Schwarzarbeit !!!!!!. Er soll dich als 400 Kraft anstellen. Das mindert den Gewinn
UND KURSE MACHEN ODER BÜCHER LESEN !!!!!!!
funzt nicht, trotzdem bist du gegenüber dem FA steuerpflichtig, das fällt da 100pro auf. Du machst ja eine Einkommensteuererklärung.
Grenze überschritten, da kommt etliches nach
Hallo,
das juckt das FA aber nicht,da das Steuergesetz zwingend ist und sobald der Umsatz die Grenze überschreitet,gilt das volle Programm.
Mal ganz davon abgesehen, das dein Mann das Gewerbe nicht so einfach stillegen kann bzw. aufgeben kann.
Auch der Kleinunternehmer muß bei Geschäftsaufgabe eine Abschlußbilanz erstellen und das Unternehmen so beenden.
Ich glaube Du hast mich nicht richtig verstanden. Das Unternehmen ist nach §19 Umsatzsteuergesetz bis 17500,00 Euro Steuerfrei. Wir sind jetzt im Jahreswechsel und haben 2018 mehr als 17500,00 Euro erwirtschaftet. Für das erste Jahr muss man nichts nachzahlen, wenn man über die Grenze kommt. Das müsste man erst im Folgejahr also 2019, wobei dort eine Grenze von 50000,00 Euro gilt und er müsste mit seinem Gewerbe erst für 2019 Steuern zahlen. Wenn er aber mit seinem Gewerbe keine Umsätze macht in 2019, muss er ja auch keine Umsatzsteuer zahlen. Ich würde ja auf mich ein neues Gewerbe anmelden.
Da kommt nicht etliches nach. Überschreitet er die Grenze muss er in nächsten Jahr MWST kassieren und darf Vorsteuer abziehen,
Einkommensteuer fängt bei Eheparen bei 16000 an. Das wird klein anfangen
Einzelunternehmer müssen keine Bilanzen erstellen
Lesen ist wohl nicht so deine Stärke, oder ???
Ich habe von der Geschäftsaufgabe geschrieben, da MUSS auch ein Kleinunternehmer eien Bilanz, nämlich die Abschlußbilanz erstellen.
Siehe dazu § 16 Abs. 3 EStG
wo genau soll da stehen.
Lerne doch bitte einmal das Lesen !
HIER: § 16 Abs. 3 EStG
(3) Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs
Das steht nix von Bilanz.
Inwiefern arbeite ich denn schwarz? :-D
Mein Mann hat einen Onlinehandel und geht ganz regulär arbeiten in Vollzeit und angemeldet. Der Onlinehandel ist das Kleingewerbe, auch das ist regulär beim Finanzamt gemeldet und wird auch brav in der Steuererklärung angegeben. Und auch ich habe eine Vollzeitstelle. Ich rede immer in der Wir Form, weil wir nunmal zusammen leben und man sich gegenseitig unterstützt wenn man ein Kleingewerbe führt. Ich inseriere, mache Fotos und mache den Papierkram und er verpackt, reinigt usw. Das hat wohl mit Schwarzarbeit nicht viel zu tun in einer Ehe. Und nein ich habe keinen Ärger mit dem Finanzamt !!! Wie bereits gesagt, steht ja jetzt erst die Steuererklärung für 2018 an und ich habe in meiner EÜR festgestellt, daß ich nun die Umsatzgrenze überschritten habe. Ich habe lediglich Rückfragen klären wollen. Aber ich sehe schon, ich gehe besser zum Steuerberater, denn die Antworten hier zeugen ebenfalls von völliger Ahnungslosigkeit in den Antworten. Was der Zoll damit zu tun haben soll, ist mir völlig schleierhaft. Also wenn sich doch noch jemand meldet, wer Ahnung davon hat, was ich meine, kann sich gerne melden. Meinen Termin beim Steuerberater habe ich nun erst nächste Woche und ich bin für jede *hilfreiche und wohlüberlegte* Info dazu dankbar.