Kleingewerbe und verkauf von Bildern, steuern?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eigentlich gar nicht zum Verzweifeln.

Als Kleinunternehmer (Kleingewerbe gibt es nicht) im Sinne des § 19 UStG darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es entsteht also weder für Dich noch für den Kunden eine Steuerschuld. Daran ändert sich auch bei Lieferungen in Länder der EU nichts. In Drittländer sind sie ohnehin steuerfrei.

Auf den Ausgangsrechnungen muss aber stehen: "Rechnung im Sinne der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG" oder ähnlich.

verreisterNutzer  27.08.2021, 19:31

Das bedeutet im Klartext, das die Umsatzsteuer von 19%, sei es innerhalb oder außerhalb der EU, nicht inklusive ist. Angenommen ich verkaufe ein Bild für 19,95€, setze unten in der Rechnung mein Text an, das die Rechnung im Sinne der Kleinunternehmerregelung statt findet und die Geschichte hat sich dann für alle Parteien im dem Sinne geregelt?

tinalisatina  27.08.2021, 19:43
@verreisterNutzer

So kann man das in etwa sagen. Du musst keine Umsatzsteuer abführen und kannst im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen.

Deine Kunden allerdings auch nicht. Im Ausland und bei Endverbrauchern ist das auch kein Problem. Gewerbliche Kunden werden da allerdings meckern (was nichts hilft).

verreisterNutzer  27.08.2021, 19:47
@tinalisatina

Super! 1000 Dank, für die gut verständliche Aussage!

Helefant  28.08.2021, 04:06

Warum ist der Verkauf von Bildern in Drittländern steuerfrei?

tinalisatina  28.08.2021, 07:52
@Helefant

Ok, steuerfrei ist hier vielleicht ein wenig missverständlich. In der Frage (und der Antwort) geht um Umsatzsteuer. Die Einnahmen müssen natürlich versteuert werden.

Helefant  28.08.2021, 14:33
@tinalisatina

Im Drittland kann schon Umsatzsteuer anfallen.

tinalisatina  28.08.2021, 16:10
@Helefant

Das musst Du mir erklären. Das Finanzamt sagt dazu:

"Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte) sind regelmäßig umsatzsteuerfrei."

Helefant  28.08.2021, 18:04
@tinalisatina

Ja, dem deutschen Finanzamt sind die ausländischen Umsatzsteuern egal.

tinalisatina  28.08.2021, 18:24
@Helefant

Ja, und dem Verkäufer auch.