Kleiner Hund in Mietwohnung erlaubt?

10 Antworten

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen erlaubt ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es zunächst darauf an, ob die Parteien insoweit im Mietvertrag eine Regelung getroffen haben oder nicht. Eine solche formularmäßige Regelung ist nach ganz herrschender Auffassung grundsätzlich wirksam, wenn - wie hier - Kleintiere wie Ziervögel und Zierfische von dem Verbot ausgenommen sind und für die Zustimmung kein Schriftformerfordernis aufgestellt wird (vgl. nur Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 13.01.1981, WuM 81, 53f; Blank, NZM 98, 5,8 m.w.N.). Streitig ist bei wirksamen Klauseln dieser Art aber,. ob der Vermieter die Erlaubnis nach freiem Ermessen versagen darf oder ob hierfür Sachgründe vorliegen müssen.

Auszug der Presseabteilung des BGH

(....) Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06

Was die Vermieterin mit anderen Mietern vereinbart oder ihre differenzierte Tolerenz gegegnüber Hunden und Alkoholikern ist völlig bedeutungslos für dich. Wichtig ist, was im Mietvertrag steht.

Unverändert ist die Haltung von Hunden oder Katzen zustimmungspflichtig und du darfst ohne Erlaubnis eben keinen Hund halten oder ihr oder der Hund bekommt die fristlose Kündigung.

Vermieter dürfen nicht mehr generell und grundlos die Haltung von Hunden, egal wie klein, verbieten.

Um Zustimmung müssen sie aber immer noch gebeten werden.

Wenn es so in eurem Mietvertrag geregelt ist gibt es da keine Chance !

Außer evtl.mit der Vermieterin nochmal persönlich reden....manche sind dann so lieb und erlauben es und lassen der Mietvertrag ändern !

LG

Hundehaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Wo ist das Problem nachzufragen und sich eine Zustimmung schriftlich geben zu lassen. Der Vermieter kann die Hundehaltung allerdings begründet ablehnen. Auch wenn viele Mieter diverse Haustiere haben, bedeutet das nicht, dass dein VM zwangsläufig einen Hund gestatten muss. Vögel und andere Kleintiere sind übrigens nicht genehmigungspflichtig, wobei aber Katzen nicht zu den Kleintieren zählen.

aber meine Nachbarn sind Alkis die sich jeden Tag anbrüllen und streiten, die über uns drehen jeden Abend die Musik bis zum anschlag auf

Und was hat das damit zu tun, dass du einen Hund haben willst? Versteh ich nicht.