Klarna AB - droht mit Inkasso - Ratenvertrag wurde gekündigt, Zahlung erfolgt, konnte aber nicht zugeordnet werden, kam zurück.?

3 Antworten

Inkassogebuehren sind im Zusammenhang mit klarna nicht Durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten selbst im verzugsfall nicht expl ein geklagt

Dabei spielt es keine Rolle ob COeo,attriga oder Monika Mumm schreibt.

Zahl zweckgebunden  weiterhin an klar na mit dem Zusatz " nur hauptforderung"

kann die Summe nicht in einem Betrag bezahlen

Bezahl einfach das, was du zahlen kannst und ansonsten ignoriere das Inkasso bzw. verzettele es solange in Diskussionen, bis es bezahlt ist.

Zwei Dinge:

1. Es ist fragwürdig, wie Klarna handelt. Streng genommen können sie deine Zahlung problemlos zuordnen auch ohne Rechnungsnummer. Über deine Kontonummer und dich als Kontoinhaber. Man kann ggf. also argumentieren, dass hier ein Annahmeverzug vorliegt. Dann waren sowohl die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung als auch diese Folgen eher aus der Kategorie "Unsinn".

2. Du hast deine Zahlungsprobleme mitgeteilt. Damit hast du instinktiv eigentlich alles richtig gemacht. Ab hier musst du dir jedenfalls wegen Inkassokosten keine Sorgen machen. Hier nun trotz Kenntnis deiner Zahlungsprobleme ein Inkasso einzuschalten ist ebenfalls eher aus der Kategorie "Unsinn". Durch das Inkasso verschärfen sich die Zahlungsprobleme wegen den gebühren ja nur noch, die lösen sich nicht in Wohlgefallen auf.

Ich würde einfach beim Inkasso meckern, wenn es sich meldet. nach dem Motto "Was wollt ihr denn? Die Sachlage ist XYZ. Klarna hat also die Annahme des Geldes verweigert. Die Ratenkündigung war Unsinn. Aber selbst danach hat man mir eine erneute Ratenzahlung verweigert."

Und in einem zweiten Brief beispielsweise "Nach ständiger Rechtsprechung sind Inkassokosten nicht durchsetzbar, wenn der Gläubiger von Zahlungsproblemen des Schuldners weiß. Also nochmal: Was wollt ihr hier"?

Wenn du das nun in 3 oder maximal 4 Monaten zahlen kannst, versuche halt so lange wie möglich mit dem Inkasso zu diskutieren über deren Gebühren. Zeit schinden bis du die ursprüngliche Schuld bezahlt hast. Die Inkassokosten muss man in solchen Fällen wie gesagt nicht übernehmen.

Sollte es wider Erwarten nicht klappen und ein gerichtlicher Mahnbescheid eingehen, melde dich nochmal und verlinke auf dieses Thema. Oder auch wenn du dir bei den Inkassobriefen unsicher bist.

Xipolis  04.04.2017, 19:08

Absolut korrekt. Der Fragesteller sollte sich unbedingt weiter an die vereinbarte Ratenzahlung halten und Klarna nochmals genau das hier aus der Antwort erklären.

moellerschwa 
Fragesteller
 16.04.2017, 20:10
@Xipolis

Also ihr werdet es nicht glauben, aber Klarna hat mir doch tatsächlich die 200 € Anzahlung zurück überwiesen. Wollen die mich veräppeln? Soll ich einfach nochmal überweisen und dann zum 30. wie vereinbart die nächste Rate über 200 €?

mepeisen  17.04.2017, 15:42
@moellerschwa

Wenn es dich keine Überweisungsgebühren kostet, versuche es einfach noch einmal.

Hebe die Kontoauszüge aus. Denn sollten die wieder ablehnen und sollte das zum Inkasso gehen bzw. später vor Gericht, wird es extrem peinlich für die.

Was gerade passiert ist Gläubigerverzug bzw. Annahmeverweigerung des Gläubigers. Ab dem Punkt ist zunächst einmal alles weitere an Kosten nicht mehr von dir zu bezahlen.

Sobald sich ein Inkasso meldet, würde ich zweckgebunden (Ergänzung im Verwendungszweck "Nur HF") ans Inkasso bezahlen. Und wie ich oben schrieb, dem Inkasso eröffnen, dass Klarna die Annahme des Geldes verweigert hat und man deswegen jegliche Inkassogebühren wegen groben Unfugs zurückweist.

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe Klarna heute schon zum 3. Mal den Sachverhalt erklärt, die Beläge der getätigten Überweisung und die Rücküberweisung 11 Tage später beigefügt und nochmals darauf hingewiesen, dass ich die Forderung in 4 Monatsraten begleichen werde und diesbezüglich bereits eine Überweisung getätigt habe (das 4 fache vom Ratenbetrag) Trotzdem kommt immer wieder eine Antwort, dass eine Ratenzahlung nicht mehr möglich ist! Das ist doch eine ganz miese Schweinerei. Zumal auch noch behauptet wird, dass mir eine Ankündigung der Kündigung zugeschickt wurde. Diese habe ich jedoch nicht erhalten und um eine Sendungsnummer bzw. Annahmebestätigung gebeten. Den gesamten Schriftverkehr sollte ich an den Verbraucherschutz senden. Die legen es wirklich darauf an, die Inkasso-Kosten einzutreiben!


Xipolis  04.04.2017, 19:11

Alle Unterlagen gut aufbewahren und weiter wie vereinbart die Raten zahlen (vor allem keine Verspätungen!)

Weitere Nachrichten und Widersprüche machen keinen Sinn und kosten nur Zeit/Aufwand/Porto.

Wenn der Inkassobrief kommt würde ich direkt die Aufsicht einschalten, denn hier liegt defintiv kein Fall für ein Inkassounternehmen vor.

EXInkassoMA  04.04.2017, 19:20
@Xipolis

Es existiert in den einschl urteildatenbanken nicht ein einiges (!) AZ das klarna/coeo/Mumm jemals expl WG Inkasso gebühren geklagt hat.

Wichtig Zahlungen künftig zweckgebunden tätigen.

"Nur HF gem ratenzahlunsvereinbarung"

goofymarion  27.09.2018, 18:42

ja auch ich habe das problem man bekommt einfach keine gescheite Antwort