Klagt nicht, kämpft?

1 Antwort

Das ist in der Tat eine gute Frage.

Erlaubt ist der Spruch nicht, allerdings kannst du z.B. in der Freizeit tragen, was du willst. Ist die Tätowierung auf dem Rücken unter der Dienstkleidung nicht sichtbar, stört sie keinen und verstößt nicht gegen Dienstvorschriften.

Allerdings bleibt zu beachten, wie man, seitens der BW, darauf reagiert, wenn man davon erfährt. Dazu solltest du weiterhin bedenken, dass man dies auch in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand oder im Freibad falsch deuten könnte. Nicht jeder ist sich dessen wahrerer Bedeutung bewusst und interpretiert das Motto eventl. nicht richtig.