Kinofilm ab 16 mit erwachsener Begleitung?

10 Antworten

Nein der Kinobetreiber darf dich nicht in einen Film ab FSK 16 lassen, egal wer dich auch begleitet.

Ausnahme ist ein Film mit FSK 12, dort dürfen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Kinder ab 6 Jahre rein.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html

Xandray  07.02.2015, 00:27

Allerdings machen die wenigsten Kinos da ein Theater draus, ich durfte mit 14 auch in Filme rein, dies geschah im Cinema in Köln, im Hafenkino in DD und hier in Ratingen darf ich des auch, ich weiß nicht, ob es in NRW eine andere Regelung gibt, aber praktisch wird die bei FSK 16 wohl selten wirklich durchgeboxt wenn man nicht grade n winziger Knirps ist.

Antitroll1234  07.02.2015, 00:30
@Xandray

Wer wo ein Theater draus macht und wer nicht ist irrelevant.

Der Gesetzgeber im JuSchG regelt wer wo rein darf in welchem Alter.

aber praktisch wird die bei FSK 16 wohl selten wirklich durchgeboxt

Konsequenz wäre eine hohe OWI-Strafe, welches bei mehrmaligen Verstößen bis hin zur Schließung des Kinos führen kann.

Von daher wird dies nicht selten durchgeboxt, sondern eine Alterskontrolle erfolgt ziemlich sicher.

Nein,

Der Betreiber würde eine Ordnungswidrigkeit begehen. Er darf die nur die Anwesenheit in Filmen gestatten, die für dein Alter freigegeben sind.

Einzige AUsnahme ist FSK 12 - hier dürfen auch Kinder ab 6 rein, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Nachlesen kannst du das unter §11 Jugendschutzgesetz

Nein. Gesetzlich muss man sich an diese Vorschriften halten, egal wer dabei ist. Die einzige Ausname: Wenn man zwischen 6 und 12 jahre alt ist und Erwachsene dabei sind, darf man auch in Filme ab 12. Sonst nicht.

Ja, darfst du, nur ab 18 besteht eine merkwürdige Grauzone, dort widersprechen sich etliche Paragraphen und dort lassen die wenigsten Kinos Minderjährige selbst mit Eltern hinein, aber in einen Film unter 18 darfst du rein, wenn deine Eltern es erlauben und mitkommen.

kayo1548  07.02.2015, 00:26

"dort widersprechen sich etliche Paragraphen"

nö tun sie nicht, genausowenig wie bei einer anderen Altersfreigabe.

Es ist eindeutig das hier der Betreiber eine Owi begeht, wenn er eine 14 jährige Person in einen Film ab 16 lässt.

spinnentier  07.02.2015, 00:39
@kayo1548

Nein da gibt es auch keine grauzone

Xandray  07.02.2015, 00:40
@spinnentier

Komisch, wenn man im Kino genau was anderes erklärt bekommt, von Leuten die ihren Job selber machen, aber wenn ihr es besser wisst ^^

Antitroll1234  07.02.2015, 00:43
@Xandray

Komisch, wenn man im Kino genau was anderes erklärt bekommt, von Leuten die ihren Job selber machen

Liegt wohl an der hohen Anforderung an das Personal^^

aber wenn ihr es besser wisst

Nicht wir, der Gesetzgeber weiß es besser und setzt EINDEUTIGE Grenzen und Regelungen.
Findest Du doch im JuSchG §11, wo genau liegt nun dein Problem oder Schwierigkeit das zu verstehen ?

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html

spinnentier  07.02.2015, 00:45
@Xandray

Ja ich weiss es

ich habe im Kino gearbeitet

Xandray  07.02.2015, 00:46
@Antitroll1234

Mein Problem liegt ganz einfach darin, dass hier eine bürokratische Antwort gegeben wird, aber mir nun in 2 großen Kinos gesagt wurde, dies sei eher eine Randnotiz und würden die wenigsten Kinos ernst nehmen, wer kontrolliert denn die Kinos? Und welche Eltern kommen darauf, deshalb ein Kino zu verklagen? Selbst wenn es so weit käme, würde sich das Kino im Bezug auf einige Paragraphen aus der Sache rauswinden, dass IST möglich, ob es klappt ist eine andere Sache, da ich kein Anwalt bin kann ich dir keine fundamentalen Paragraphen nennen, aber da wirds wohl welche geben, sonst würden die wohl kaum Minderjährige au'masse in Filme ab 16 reinlassen, bei Filmen ab 18 ist die Regelung klar, aber bei Filmen ab 16 habe ich das praktisch NIE erlebt.

Antitroll1234  07.02.2015, 00:49
@Xandray

Mein Problem liegt ganz einfach darin, dass hier eine bürokratische Antwort gegeben wird

Auf die Frage ob er das darf gibt es nur die Antwort welche der Gesetzgeber festgelegt hat, und die lautet: Nein.

dies sei eher eine Randnotiz und würden die wenigsten Kinos ernst nehmen

Das JuSchG ist keine Randnotiz, sondern wie der Name sagt ein Gesetz.

da ich kein Anwalt bin kann ich dir keine fundamentalen Paragraphen nennen

Das Du das nicht kannst musst Du nicht erklären, deine völlig an den Haaren herbeigezogene Auffassung spricht Bände.

aber bei Filmen ab 16 habe ich das praktisch NIE erlebt.

Und das ändert jetzt was genau an der gesetzlichen Regelung ?
Richtig, NICHTS.

Banaka  07.02.2015, 18:45
@Antitroll1234

Hab mich hier gerade köstlichst amüsiert und muss meinen Senf einfach nochmal kurz dazugeben, ich bitte um Verzeihung: Was glaubst Du schätzungsweise 15 Jähriger (Korrigiere mich zur Not), wer Du bist und was Du alles weißt? Deine Antwort fußt auf einem absoluten Nichts und ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Ich könnte hier, ebenso wie mein Vorredner, natürlich diese lächerlichen Behauptungen und das in vermeintliche Fachsprache verpackte "Pseudowissen" zitieren, mache ich aber nicht, da ich Dich dann doch für schlau genug halte, diese unsinnige Antwort auch als eine solche anzuerkennen. Plötzlich wird mir auch klar, wie man hier Top-Nutzer wird: Zu allem, was einem gerade so einfällt, mal etwas sagen - ob das nun richtig ist, steht für Dich offensichtlich auf einem anderen Blatt Papier. Mein Tipp, um diese regelrechte Peinlichkeit zu umgehen: Mund aufmachen, wenn man weiß, wovon man spricht - ansonsten bitte Enthaltung.

Sonst natürlich liebe Grüße ^_^

Nein, das Kino kann deswegen sogar in Große Schwierigkeiten kommen. Dich in so einen Film mitzunhemen, ist wenig verantwortungsvoll. Sucht euch einen anderen Film.

Xandray  07.02.2015, 00:23

"wenig verantwortungsvoll"

Überlass das mal den Erziehungsberechtigten, kannst dir ja selber Kinder anschaffen ;)

Dovahkiin11  07.02.2015, 12:50
@Xandray

Nein, wenn der Film ab 16 ist, haben Kinder unter 16 darin nichts zu suchen. Sie zu etwas Verbotenem zu unterstützen, ist schlicht falsch, daran gibt es auch nichts zu diskutieren.