Kindeswohl vor Datenschutz?

3 Antworten

Wenn da eine anonyme Mail kommt, wird der Inhalt den Beschuldigten natürlich bekannt gegeben.

Anders wäre ggf. ja auch eine Kontrolle gar nicht möglich.

Anna1956 
Fragesteller
 04.04.2017, 19:53

Ah ok. Da das verstehe ich. Danke für die schnelle Antwort!

Aber wie sieht es mit der Rückverfolgung aus?

Kann ich ausfindig gemacht werden? 

Was, wenn die Person mich verdächtigt und anzeigt wegen Datenmissbrauch oder so?

Menuett  04.04.2017, 19:59
@Anna1956

Wenn Du über irgendeine im Netz erhältliche Emailadresse versendest, ist eine Nachverfolgung schwer möglich.

Datenmißbrauch ist das aber keiner.

Wenn schon dann üble Nachrede oder Verleumdung.

Wenn die Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verleumdung und übler Nachrede an einen Staatsanwalt, der kein Interesse an Familien zerstören für Geld hat, kann er den Provider der E-Mail-Adresse wirksam befragen.

Wenn es dir wirklich um das Kindeswohl gehen würde, dann würdest du diese Gefahr nicht anonym melden wollen.