Kinderwunsch während alg1?

6 Antworten

Wenn das ganze deiner Vermittlung in Beschäftigung im Wege steht,dann musst du das sicher angeben,dazu bist du sogar verpflichtet,denn eine Voraussetzung für den Bezug von ALG - 1 ist nun mal die Vermittelbarkeit in Beschäftigung !

Du könntest dann nur deine Vermittelbarkeit von Anfang an einschränken,also z.B. auf 50 %,dann würdest du aber auch nur 50 % deines ALG - 1 Anspruchs bekommen.

Das würden dann ca. 30 % deines Nettoeinkommens der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor deiner Arbeitslosigkeit sein,normalerweise stünden dir ca. 60 % davon zu.

die Erfolgsrate liegt ja bloß bei maximal 30 % das das überhaupt klappt und nur bei 15-20% das die Schwangerschaft auch beendet wird..oft nach jahrelangen Versuchen..

suche deswegen weiter nach Arbeit und im Fall das Du wirklich schwanger wirst bekommst Du dann ja alle arbeitsrechtlichen Vorteile/ Sicherheiten für Schwangere ..

die geplante Schwangerschaft mußt Du keinem Arbeitgeber mitteilen.. 

alles Gute m.l.G. ;)h

Du musstest dem Arbeitsamt Bescheid sagen. Das Amt weiss es sowieso frueher oder spaeter. Keine Firma stellt eine schwangere Frau ein. So bekommst du wahrscheinlih weiter ALG 1.

Ich glaube nicht das du deinen Kinderwunsch angeben musst.
Bis es tatsächlich geklappt hat, kann es ja auch noch dauern...
Und wenn du dann tatsächlich schwanger bist musst du das irgendwann deinem Arbeitgeber sagen, falls du schon vermittelt wurdest. Wenn du dann noch auf "Suche" bist, musst du das dem Amt auch erst sagen, wenn du Schwanger bist.
Ob du künstlich befruchtest oder natürlich oder es ein Ausrutscher war oder oder oder geht die ja nichts an...

 das Arbeitsamt musst du darüber nicht informieren ob du dein Kinderwunsch jetzt erfüllen möchtes