Kindergeldantrag wird seit 18 Monaten bearbeitet. Willkür oder Normal?

4 Antworten

Haben sie das wirklich beim Amt so gesagt? Das ist eine absolute Frechheit. Ich habe noch NIE gehört, dass die Bearbeitung so lange dauern würde. Das ist eine absolut kurze Formsache, die in einer Minute abgehakt ist. 18 Monate - das hört sich verrückt an. Das Geld ist ja auch dafür gedacht, Menschen in dieser Lebenszeit zu unterstützen, nicht, um ihnen nachträglich etwas zu zahlen.

Habe ich so noch nie gehört... würde nochmal anrufen und Druck machen!

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:15

Wir rufen alle 3 Wochen an, ich würde ja selber die Tag für Tag nerven aber das kann ich nicht da es über meine Mutter läuft. 

User16495  14.04.2016, 12:17
@Roky320

Werd mal ein bisschen sauer und mach Druck. Droh ruhig mit einer Untätigkeitsklage. Das ist unter aller Sau.. 18 Monate für eine Kindergeldverlängerung? Ich glaub ich spinn :D

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:21
@User16495

Ich bin sauer aber meine Mutter tut nichts. Ich darf mich ja nicht selbst drum kümmern, da das Geld an die Eltern ausgezahlt wird etc. wurde mir gesagt. 

User16495  14.04.2016, 12:24
@Roky320

Ich kann mir das so alles nicht vorstellen. Bist Du Dir 100%ig sicher, dass Deine Mutter das Geld nicht bekommt? Hört sich extrem an, aber vielleicht hat sie ja finanzielle Schwierigkeiten..

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:26
@User16495

Ich bin mir sicher da ich zuhause die Buchhaltung mache und demnach einblick in die Kontoauszüge habe. Außerdem hab ich alle schreiben der Familienkasse gesehen und war bei mehreren Telefonaten dabei.

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:28
@User16495

Ich meine, es stört mich natürlich das dieses Geld fehlt da ich seitdem ich 16 war die hälfte davon als Taschengeld erhalten habe. Das fällt weg weil es nicht ankommt. Mein Bafög reicht grade mal für meine Handyrechnung, Fahrkosten zur Schule und den Fernseher den ich abbezahle. 

User16495  14.04.2016, 12:31
@Roky320

Ja, tut mir sehr leid, ich kann mich nur annisimone anschließen: Irgendwas ist da faul. Wenn das wirklich ein Bearbeitungsverzug ist, müsst ihr Druck machen. Irgendwie klingt das aber alles wirr. Bei mir hat auch eine Schul-/Studienbestätigung gereicht, damit das Geld weiter bezahlt wurde.

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:34
@User16495

Ich danke dir trotzdem. Ich weiß zumindest schonmal das es alles andere als normal ist. Ich werde nochmal nachhacken. Danke.

egglo2  14.04.2016, 12:53

Also, ich kann bestätigen, dass es zu deutlichem Verzug bei der Zahlung von Kindergeld kommen kann.

Mein Neffe ist auch kurz nach dem Abi volljährig geworden.

Meine Schwägerin wartete 8 Monate auf ihr Geld.

Sie hat ebenfalls mehrfach angerufen und wurde vertröstet.

Als sie dann schrieb, dass sie rechtliche Schritte einleiten wolle, wurde innerhalb einer Woche gezahlt.!

Das kann nicht sein. Deine Frage klingt mehr als unglaubwürdig. Bei mir wurde bereits 4 Monate, bevor ich 18 wurde, nachgefragt, ob ich noch in der Schule/in der Ausbildung bin. Meine Eltern hatten dann meine Studentenbescheinigung eingeschickt und das Kindergeld wurde ohne Unterbrechung weitergezahlt. Deine Mutter sollte da mal hingehen, wenn das tatsächlich stimmt.

User16495  14.04.2016, 12:12

Ja, das ist der normale Ablauf..

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:13

Wir waren schon da, in dem wir dachten das ich bearbeitet werde. Da mein Vater im Ausland lebt werde ich nicht vorort bearbeitet sondern in Chemnitz. Aus Hessen ist es doch etwas zu weit dahin zu fahren. Meine Mutter hat den Antrag etwa um den Zeitraum gestellt, als ich 18 wurde, als das Schuljahr begann musste ich bereits eine Schulbescheinigung abschicken. 

annisimoni  14.04.2016, 12:17
@Roky320

Hessen gehört zu Deutschland. Und eigentlich muss NIEMAND in Deutschland einen Kindergeldantrag stellen, wenn er bereits Kindergeld bezieht. Man muss lediglich beweisen, dass man immer noch kindergeldberechtigt ist, indem man die Schulbescheinigung oder Ausbildungsbescheinigung oder was auch immer da hin schickt. Aber man muss doch keinen neuen Antrag stellen.

Tut mir leid, aber deine Ausführungen sind überhaupt nicht glaubhaft. 

Roky320 
Fragesteller
 14.04.2016, 12:20
@annisimoni

Wie gesagt, das läuft über meine Mutter, ich hab davon keine Ahnung, ich weiß nur das mich die Familienkasse im Jahr 2014, 4 mal eine Schulbescheinigung holen ließ weil angeblich keine angekommen wäre. Das war bevor ich 18 wurde. Anschließend noch 1 mal. 

MenschMitPlan  14.04.2016, 13:15
@Roky320

Da mein Vater im Ausland lebt werde ich nicht vorort bearbeitet sondern in Chemnitz.

1. Dein im Ausland wohnender Vater hat mit dem Kindergeldantrag gar nichts zu tun, solange deine Mutter grundsätzlich nach EStG anspruchsberechtigt ist.

2. Zuständig ist die Familienkasse, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Und das ist doch wohl nicht Chemnitz!

Je mehr Details du rausrückst, umso mysteriöser wird das Ganze. Bist du sicher, dass es sich um das Kindergeld handelt, was ihr da beantragt habt???

Roky320 
Fragesteller
 15.04.2016, 14:31
@MenschMitPlan

Wir dachten auch das ich in Hanau, also in unserem Bezirk bearbeitet werden, dort sind meine Papiere aber nicht. Auf Nachfrage warum, kam diese Antwort. 

Auch hier ist eine Untätigkeitsklage möglich,allerdings muss man beim Kindergeld vorher einen Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung ( AO ) einlegen,wenn die Familienkasse über den Antrag noch keinen Verwaltungsakt erstellt hat,euch also noch keinen Bescheid zugestellt hat !

Wenn ich es richtig verstanden habe.

Gibst am besten im Internet mal ein ,, Untätigkeitsklage Familienkasse ",da solltest du dann etwas von ,, Frag einen Anwalt de. " finden,da ist es noch mal ausführlich erklärt.

Roky320 
Fragesteller
 15.04.2016, 14:32

Danke

Paragraph 17 abs. 1 nr. 1 sgb 1 "die leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder berechtigte die ihm zustehenden sozialleistungen in zeitgemäßer weise, umfassend und zügig erhält". Zügig ist relativ, aber ich denke jeder findet, dass 18 monate nicht zügig sind. Erkundige dich mal, ob du anspruch auf übergangsleistungen hast, damit du wenigstens für die lange wartezeit was kriegst. Ps: ich bin kein jurist, aber zufällig hatten wir genau den paragraphen letztens in der hochschule, also ich bin keine expertin aber wollte mal darauf hinweisen, dass es so einen paragraphen gibt^^