Kindergeld von Vater auf Mutter übertragen lassen, obwohl er das nicht will - wie geht das?
Meine Eltern leben zusammen und sind verheiratet, aber haben nichts mit einander zutun. Mein Vater bekommt das Kindergeld auf sein Konto monatlich überwiesen, und ich will dass es aber ab nächsten Monat meine Mutter bekommt, weil er mir nie Geld gibt und überhaupt nichts für mich bezahlt was ich brauche, dass muss immer alles meine Mutter von ihrem Einkommen bezahlen, dh er kassiert das Kindergeld einfach ein, ohne mir etwas davon zu geben. Was kann ich bzw meine Mutter tun, damit meine Mutter das Geld bekommt? Einigen werden sie sich hundertpro nicht, da mein Vater ganz bestimmt nicht das Kindergeld meiner Mutter überlassen wird. Bitte um schnelle Hilfe, danke!
2 Antworten
Du hast ja deine Antwort von @ Alfred06 schon bekommen !
Aber ich würde noch dazu fügen,du kannst nicht nur davon ausgehen ob dir dein Vater etwas gibt oder nicht,es muss erst einmal klar sein was dein Vater für den gesamten Unterhalt beiträgt,dazu gehören auch alle Kosten rund ums wohnen.
Denn wenn er angenommen schon die volle Miete zahlt und alles was damit zusammen hängt,dann muss ihm das angerechnet werden,denn das sind auch Kosten die du verursachst und die gezahlt werden müssen und wenn er den höheren Anteil beiträgt und das auch nachweisen kann ( Kontoauszüge ) dann dürfte es nicht einfach werden das Kindergeld auf deine Mutter zu übertragen.
Dann müsste es tatsächlich so wie von @ Alfred06 ggf.vor Gericht geklärt werden.
Deine Mutter muss der Familienkasse schriftlich mitteilen, dass das Kindergeld an sie ausgezahlt werden soll. Damit widerruft sie ihre Zustimmung für die Auszahlung an Deinen Vater, die sie mal mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag gegeben hat. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden, an wen ausgezahlt werden soll.
Nachlesen kannst Du in der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014, als pdf im Internet
A 23 In den Haushalt eines Berechtigten aufgenommene Kinder
A 23.1 Allgemeines