Kindergeld über die Regelstudienzeit hinaus?
Ich studiere BWL. Also entfällt mit meinem Bachelor das Recht auf Kindergeld, soweit ich weiß. (Da ich ja keinen Master zwingend brauche um berufsfähig zu sein)
Überlege allerdings meine Bachelorarbeit und eventuell ein oder 2 weitere Veranstaltungen dann im 7. Semester zu machen. Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld ? Habe im Internet nichts genaueres gefunden bisher :/
vielen dank !
2 Antworten
Kindergeld gibt es bis zum 25. Geburtstag für Kinder in Ausbildung.
Auch während des Masterstudiums wenn es bezgl. des Alters passt und es zu keiner kindergeldschädlichen Beschäftigung von mehr wie 20 Wochenstd. neben dem (Master)Studium kommt.
Es macht nichts aus, wenn du die Regelstudienzeit leicht überschreitest. Wenn du im Master noch unter 25 bist und kein eigenes Einkommen hast, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
"...und kein eigenes Einkommen hast" - bzw. unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst.