Kindergarten Anmeldung?

6 Antworten

beim gemeinsamen sorgerecht müssen beide elternteile den vertrag im kindergarten unterschreiben. wenn das kind von beiden elternteilen abgeholt wird ist es sicher sinnvoll das der kindergarten in der mitte liegt. es sollte zwei erwachsenen sicher möglich sein da zu einigen.

Menuett  30.03.2015, 18:42

Nein, beim gemeinsamen Sorgerecht muß man beim Kindergarten eigentlich nicht gemeinsam unterschreiben.

martinzuhause  31.03.2015, 16:12
@Menuett

wenn sich der andere elternteil da nicht beschwert mag das funktionieren. ansonsten ist der vertrag nichtig da ein elternteil nicht zugestimmt hat. beschwert sich da der übergangene elternteil muss sowas gerichtlich geklärt werden.

nadannn  31.03.2015, 19:33
@martinzuhause

der vertrag ist nicht nichtig. es bedarf keiner unterschrift des anderen sorgeberechtigten elternteils.

martinzuhause  31.03.2015, 19:35
@nadannn

ich hab das durch einmal. meine ex hat unser kind einfach angemeldet ohne mein einverständnis. der vertrag wurde vom gericht für nichtig erklärt da gemeinsames sorgerecht bestand. es müssen beide sorgeberechtigte zustimmen

die entscheidung über die kita fällt der betreuende elternteil. wenn er die unterschrift nicht gibt, dann lass ihm die auf antrag beim gericht im eilverfahren ersetzen.

abholen kann er die kinder  nur, wenn du ihm eine dauererlaubnis gibst. ansonsten genügt es wenn er die kinder zum umgang bei dir abholt.

unerheblich dabei ist ob er unterhalt bezahlt oder sorgerecht hat. in der regel wird garkeine unterschrift benötigt.

Wenn du das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du entscheiden, wo das Kind in den Kindergarten gehen soll. Logischerweise in deiner Nähe, weil du voraussichtl. das Kind öfters abholen wirst. Warum solltest du das Kind in seiner Nähe unterbringen? Nur weil er es ab und zu abholt?

Leider verlangen die Kindergärten sehr oft die Unterschrift, und das obwohl ein Kindergarten keine weitreichenden Folgen hat und somit zur Alltagssorge gehört.

Zum Anwalt, Antrag vor Gericht stellen, bei wenig Geld steht Dir Prozeßkostenhilfe zu.

Ggf. dem Kindergartenträger mal auf die Finger hauen.

Wie oft holt er denn das Kind ab?

Wenn das die Hälfte der Tage ist dann könnte man darüber nachdenken den KIGA in er Mitte zu nehmen. Ist das aber nicht so dann ist von deinem EX  egoistisch wenn er dir zumutet dass du den weiteren Weg die meiste Zeit in Kauf nehmen musst. Vielleicht sollte er darüber mal nachdenken, die Kosten-Benzin/Fahrkarte/Zeit  mal ganz ausser acht gelassen.

Es wird noch oft Entscheidungen geben die schwerwiegender sind als diese. Warum macht man sich das Leben unnötig schwer ??