Kind löst Feueralarm aus?

6 Antworten

Dass Eltern entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht immer "zwingend" für ihre Kinder haften, wurde hier ja bereits mehrfach gesagt.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es dort, zumindest im Einzelfall, Regelungen über die Hausordnung des Hotels gibt. Wenn dort z.B. Sätze wie "Eltern haften für ihre Kinder" o.ä. stehen, dann ist das eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Hotel und Hotelgast, welche der Hotelgast mit Abschluss der Buchung akzeptiert (oder sich eben ein Hotel ohne entsprechenden Passus sucht).

Hotels werden sich sicherlich in irgendeiner Weise gegen durch Kinder verursachte Schäden (muss ja nicht unbedingt der Fehlalarm sein, sondern z.B. auch die mit Buntstiften bemalte Wand oder ähnliches...) abgesichert haben - und da erscheint mir der Weg über die Hausordnung am einfachsten und sinnvollsten.

mindestgebot  30.10.2017, 10:38

Unterstelen wir mal, dass es einen solchen Passus in den AGB eines Hotels geben sollte (man kann ja alles reinschreiben was man will), so wäre dieser mit höchster Wahrscheinlichkeit grundsätzlich sittenwidrig und somit nicht anwendbar.

Hotels, die das Risiko nicht eingehen wollen, können sich natürlich mit einem Versicherungsschutz abdecken. 

Da muss niemand etwas bezahlen, solange man den Feueralarm nicht mutwillig ausgelöst hat.

Das kann man einem 4-jährigen Kind nicht unterstellen.

Zumal man den Fehlalarm ja beheben kann bevor die Feuerwehr ankommt.

Im größten Notfall greift eine Haftpflichtversicherung wenn man den Passus "Deliktunfähige Kinder" mit eingeschlossen hat.

Ich vermute mal die Haftpflichtversicherung der Eltern. Und wenn sie keine haben, dann müssen sie selbst zahlen.

Falls die Rechtslage anders ist, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

mindestgebot  29.10.2017, 22:37

Ja, die Rechtslage sieht anders aus.

XY123XY123  29.10.2017, 22:42

Link?

Aliha  29.10.2017, 22:44

Ja, die Rechtslage ist anders.

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig, d.h. sie müssen für einen angerichteten Schaden nicht haften.

Auch die Eltern haften grundsätzlich nicht für einen Schaden den ihr deliktunfähiges Kind angerichtet hat. Sie würden nur dann haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Ein 4jähriges Kind für wenige Minuten allein lassen, ist aber nicht unbedingt eine Aufsichtspflichtverletzung.

Die Haftpflichtversicherung der Eltern wird auch nur dann zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Es sei denn, in ihrer Versicherung sind gegen einen zusätzlichen Beitrag deliktunfähige Kinder eingeschlossen. Das wird vor allem deshalb gemacht, um z.B. einem Nachbarschaftsstreit aus dem Wege zu gehen wenn ein Kind etwas beschädigt.

XY123XY123  29.10.2017, 22:47

Ist dann aber eine ziemlich dumme Rechtslage... meiner Meinung nach. Denn der Geschädigte kann ja am allerwenigsten was dafür, wenn ein Kind einen Schaden anrichtet.

mindestgebot  29.10.2017, 22:56
@XY123XY123

Geschuldet ist es der Tatsache, dass es in Deutschland keine Kollektivhaftung gibt. Weiterhin steht es jedem frei, sich vorbeugend aufzustellen. Ein Alarmknopf kann zum Beispiel so angebracht werden, dass ein vierjähriges Kind nicht ohne weiteres diesen betätigen könnte.

XY123XY123  29.10.2017, 23:01

Ok, das mit dem Alarmknopf stimmt. Aber es kann ja auch sein, dass ein Kind irgendwas kaputt macht, was man nicht kindersicher anbringen kann. Aber danke für die Erklärung mit der Kollektivhaftung. Finde ich trotzdem krass, dass man als Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt.

XY123XY123  29.10.2017, 23:10

Danke, aber da steht nur, dass das Kind nicht verantwortlich ist. Das schließt eine Haftung der Eltern noch nicht aus.

Da das Kind Schuldunfähig ist und den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht zu unterstellen ist, bleibt dieses Missgeschick folgenlos für das Kind und die Eltern.