Kind bei geteiltem Sorgerecht einfach vom Kiga abholen?

5 Antworten

Also erstmal danke für eure Antworten. Ich hole mein Kind regelmässig von dem Kiga wenn ich es von der Arbeit schaffe ca 2-3 mal die Woche. Und bis jetzt war es ja immer so das wir uns abgesprochen haben ich möchte ihn ja auch sehen also hab ich mich bemüht ihn so oft wie möglich zu holen. Da jetzt aber keine Absprachen stattfinden weil sie mich ignoriert war meine Frage ob ich ihn trotzdem holen kann auch wenn sie nix davon weiss ? Oder wird mir das zum Nachteil?

Zu meiner neuen Freundin, meine Ex kennt sie nicht hat sie noch nie gesehen oder dergleichen also kann sie sich kein Urteil bilden ob sie jetzt gut oder schlecht ist für mein Kind.

Ich gehe morgen zum Jugendamt um mach mir mal einen Termin laut Aussage meiner ex bekomme ich ihn erst in 3 Wochen wieder was mir aber gar nicht passt. Wir waren noch nie 3 Wochen getrennt von einander.

markusher  11.06.2018, 09:44

solange absprachen zwischen euch bestehen, stand einer abholung 2-3 mal unter der woche nichts im wege. wenn du das nun machst und die km "weiß nichts davon" dann wäre das für dich fatal. die frage ist, ob du noch auf der abholliste stehst oder ob sie dich aus lauter bockigkeit hat streichen lassen. denn hier gilt: die mutter als betreuender elternteil bestimmt, wer das kind aus der kita holt und bringt. - wurdest du gestrichen, endet dein abholen an der kitapforte und man wird dich abweisen - gsr hin oder her.

hier wäre es wohl cleverer und weil du es bis dato mit ihr immer so gehandhabt hast, kurz eine nachricht abzusetzen: hole kind jetzt um 15 uhr aus der kita und bringe ihn dir wie immer um xxx uhrzeit nach hause. schön gruß exi

reagiert sie nicht, nimm das kind und geh spazieren. und wenn sie angeblich so ein problem hat, dann steht sie schon in der kita und hat das kind vor dir abgeholt oder garnicht erst gebracht.

negativ auslegen kann man dir das erstmal nicht, da ihr es so immer geregelt habt. reagieren kannst du erst anders ab dem moment wo sie in der kita steht und die rausgabe verweigert, kind nicht da ist oder die erzieherin dir die rausgabe verweigert, weil die mutter es so angeordnet hat.

garnichts, du kannst warten bis der termin beim jugendamt ist. wenn du nicht auf der abholliste der kita stehst und durch die mutter eine vollmacht hast, dann darfst du das kind nicht abholen.

würde man das kind an dich rausgeben, würde es dort durch die mutter lichterloh brennen und köpfe rollen.

du kannst also keine ausfahrt planen, die nicht durch die mutter genehmigt ist und worüber die kita bevollmächtigt wurde, dir das kind zu geben. das könnte dazu führen, dass in späteren eventuellen umgangsverfahren, diese sache massiv negativ gegen dich verwendet wird.

geh den geregelten weg und such das gespräch mit der km beim jugendamt und wenn dort nichts fruchtet, wirst du umgang einklagen müssen. andere wege gibt es leider derzeit nicht für dich.

du könntest im vorfeld eine umgangsvereinbarung entwerfen:

  • 2- 3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

das passe deiner arbeitszeit und urlaubsplanung an und sende ihr das in zweifacher form mit bitte um unterschrift und umsetzung des umgangs ab woche xy (kalenderwochennummern eigenen sich immer bestens). dokumentiere das in deinen unterlagen und warte ab ob sie darauf reagiert - du kannst dann eine kopie mit zum gespräch nehmen und fragen ob sie die vereinbarung gelesen hat und ob ihr das so gemeinsam bitte vereinbaren könnt - damit dem kindeswohl gedient wird von beiden seiten.

für deine geplante ausfahrt, kannst du die km anrufen, sie darüber informieren und sie fragen ob du das kind an dem tag aus der kita abholen kannst u. zur zeit x wieder bei ihr abgeben kannst. wenn sie das ablehnt, schreib das kommentarlos in dein umgangstagebuch, damit du es dokumentiert hast. du darfst in ihr umfeld nicht eingreifen und das kind einfach einholen, dass fällt dir auf die füße. gemeinsames sorgerecht ist ein stück papier, welches dir keine sonderlichen rechte am kind einräumt. das ist leider so.

weiteres kannst du auch hier lesen: www.vatersein.de oder www.allein-erziehend.net

Harlekin4000 
Fragesteller
 11.06.2018, 10:13

Hallo danke für deine Antwort.

Also ich bin im Kiga eingetragen als Abholer bis jetzt hat das ja auch immer super funktioniert bis sie letzte Woche einen Rappel bekommen hat das ich ihn die nächsten 3 Wochen nicht sehen kann. Ich bin Vorsitzender von Kindergarten Verein habe noch nie mein Kind im Stich gelassen... kann ich da gar nix machen der Umgang ist ja weder für mich noch für sie geklärt?? Nur weil sie bei ihm wohnt ?

Ich möchte ihn ja nur 1-2 mal abholen diese Woche nur stimmt meine Ex bis jetzt nicht zu... fühle mich gerade nur noch als Erzeuger und Zahler dabei möchte ich nur mein Kind bei mir haben.

markusher  11.06.2018, 10:35
@Harlekin4000

lass dich nicht ins boxhorn jagen. geh da behutsam ran. sie kann eine bisher gängige regelung nicht einfach umkippen. auch ein richter würde ihr das glattweg so servieren und ihr gehörig den kopf waschen. das ist für dich allerdings keine arguemtation.

du hast einen termin beim jugendamt gemacht. das ist in ordnung, damit signalisierst du gesprächsbereitschaft und die sollte nur auf das kind gerichtet sein. wann wird umgang stattfinden, in welchem umfang und fertig. braucht sie hilfe bei terminen, die du ihr abnehmen sollst/kannst - na gerne doch (so du es arbeitstechnisch einrichten kannst)...

in dem fall würde ich dir raten eine nachricht an die km abzusetzen: hole kind jetzt 15 uhr ab wie jeden tag x der woche und bringe ihn wie immer gegen x uhrzeit nach hause. schönen gruß harlekin

ob du das kind dann bekommst, wirst du sehen wenn du in der kita stehst. dort vor ort würde ich im notfall keine familiären probleme klären. geben sie das kind nicht raus, wirst du erstmal gehen müssen und solltest dann die sache anleiern: anwalt involvieren, mediation forcieren und gerichtlich einen beschluss forcieren.

auch im gespräch beim jugendamt würde ich alle versuche auf deine partnerin kommend abwehren mit dem spruch: dass dies nicht zielführend ist und es hier einzig und allein um das wohl des kindes geht, um die eltern-kind-bindung und um den umgang.deine freundin ist irgendwann bezugsperson des kindes und das ist gut so. so würde ein neuer freund der ex auch bezugsperson sein und du müsstest es akzeptieren. dahingehend sollte die kommunikation gehen um den umgang wieder reibungslos zum funktionieren zu bringen. umgang ist recht des kindes und es ist wichtig für das kindeswohl umgang mit beiden eltern zu haben. also geh das behutsam an und denke dran: sprich nicht über deine weiteren vorhaben wie eventuelle gerichtliche vorhaben, anwälte etc bau keine drohgebärden auf und wenn du dich ärgerst, dann nur in deinen vier wänden, so gibst du keine angriffsfläche für die km. ich drück dir die daumen, dass sie noch nicht an die abholliste gegangen ist.

Vermutlich wird sich das wirklich nur noch mit dem Jugendamt regeln lassen.

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt allerdings solange bestehen, bis Ihr beide etwas anderes entscheidet bzw. bis das Vormundschaftsgericht einen entsprechenden Beschluss zur Abänderung der elterlichen Sorge erlässt.

Nachdem Ihr nicht verheiratet seid, erhält mit dem Tag der Geburt automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Dass sie sich auf ein gemeinsames eingelassen hat, kann sie widerrufen, wenn sich die Situationen geändert haben, unter diesen sie diese Entscheidung getroffen hat.

Wenn Du Deinen Sohn bislang nie vom Kiga abgeholt hast, dann kannst Du natürlich mit Problemen rechnen, weil das eben so nicht nie ausgemacht war zwischen Euch.

http://www.gknw.at/allgemein/gemeinsames-sorgerecht-bei-unverheirateten-paaren/

markusher  11.06.2018, 10:36

was redest du für einen unsinn. wenn gemeinsames sorgerecht erklärt wurde, bleibt dies bestehen. abändern kann dies nur ein gericht und die mutter kann dies nicht widerrufen.

Ich denke, deine Ex möchte nicht, dass deine Neue Kontakt zu dem Kind bekommt.

Entweder nimmt sie das Kind als Druckmittel oder sie hat von dem Kind in Bezug auf deine Neue etwas erfahren, was sie nicht gutheißen kann.

Sie wird vielleicht darauf bestehen, dass, wenn das Kind bei dir ist, deine Neue nicht dabei sein soll.

Menuett  10.06.2018, 16:35

Sie hat keinerlei Recht darauf zu bestehen.

Während des Umgangs bestimmt alleine der Umgangsberechtigte, was mit dem Kind gemacht wird.

Woelfin1  10.06.2018, 16:38
@Menuett

Das ist mir klar..... aber wenn es Eifersucht auf die Neue ist, wird sie Gründe finden. Das kann ganz schön hässlich werden ( ich hab´s selber erlebt)

Einfach so vom Kindergarten abholen ohne Wissen der Mutter ist übrigens eine ganz schlechte Idee

markusher  11.06.2018, 09:40
@Woelfin1

wenn die ex ihre eifersucht nicht in den griff bekommt, wäre es vielleicht an der zeit, dass kv die zügel in die hand nimmt und das gericht anruft um das kind zu sich zu holen. vielleicht funktioniert der umgang so rum dann besser. er wird es sicher fördern.

markusher  11.06.2018, 09:39

dazu hat die ex garnicht das recht. sie hat den umgang zu fördern und die next kann ihr völlig egal sein.

Woelfin1  11.06.2018, 09:59
@markusher

Du weißt, dass zwischen Recht und nicht Recht eine riesen Lücke klafft...... warum gibt es sonst die ganzen Sorgerechtsstreits und Beeinflussungen der Kinder in die oder jene Richtung.

Sie muss nur dem Jungen unterschwellig einreden, dass die neue vom Papa eine böse Hexe ist, was meinst du, wie sich der Junge sträuben wird, zum Papa zu gehen.

Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber da der Kontaktabbruch zeitgleich mit der neuen Partnerin daher kommt, ist davon auszugehen, dass da was im Busch ist

markusher  11.06.2018, 10:39
@Woelfin1

wenn sie das einredet, dann bekommt sie mächtig probleme mit dem gericht und eine solche beeinflussung könnte ihr sogar das sorgerecht verlustig machen. und wenn die km nicht gefestigt ist, soll sie für ihre probleme einen therapeuten aufsuchen und das kind bleibt solange beim vater. vielleicht gehts ir dann besser.

Woelfin1  11.06.2018, 10:43
@markusher

Ich hab das alles durch mit der Mutter meines Stiefsohns.... die hat mir sogar "Detektive" ( ihre Freundinnen) auf den Hals gehetzt.... die war sich für nichts zu schade...grrr

Gut, dass der Junge damals schon 12 war und die Aktionen seiner Mutter durchschaut hat.

Er hat seit bestimmt 10 Jahren absolut keinen Kontakt mehr mit ihr

markusher  12.06.2018, 11:57
@Woelfin1

es gibt eigenartige wesen, die sich menschen nennen - ich weiß

Hast Du ihn sonst auch vom Kindergarten abgeholt? Wenn ja, würde ich das weitermachen, wenn nein, würde ich damit nicht anfangen.

Die neue Freundin darf der Kleine auch sehen, da hat die Mutter nicht mitzureden.