KFZ-Versicherung will Verbrinungskosten nich bezahlen

5 Antworten

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Der 19% MwSt. Abzug ist so rechtens. Diese werden nur gezahlt wenn sie tatsächlich anfallen. Max. gemäß Kostenvoranschlag.

Bei Eigenreparatur in Höhe der tatsächlich gezahlten MwSt. Diese kannst du auch nachträglich einfordern.. zB. im Frühjahr nächsten Jahres nach erfolgter Reparatur

Verbringungskosten sind meist auch bei fiktiver Abrechnung erstattungspflichtig.

Siehe einfach mal hier:

http://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/verbringungskosten.html

Ich hoffe dies hilft dir...

Josefiene 
Fragesteller
 03.12.2013, 20:51

Danke dir für den Link !

L.G. Josefiene

Nach wohl herrschender Rechtsprechung sind die Verbringungskosten auch fiktiver Abrechnung nach Kostenvoranschlag zu erstatten. Anders wäre es, wenn die Versicherung nachweist, dass die Reparatur bei einer vergleichbaren Werkstatt durchgeführt werden könnte, die sich in der Nähe befindet. Dann dürften die Verbringungskosten entsprechend gekürzt werden

Josefiene 
Fragesteller
 03.12.2013, 17:11

Wie soll ich nun vorgehen, dass ich die Verbringungskosten auch bekomme. Habe im Moment nicht vor das Auto zur Reparatur zu bringen. Möchte es über den Winter so belassen.

SaVer79  03.12.2013, 17:20
@Josefiene

Man kann die Versicherung ja noch mal zur Zahlung auffordern und darauf hinweisen, dass man, wenn sie nicht zahlen, einen Anwalt einschalten wird

Josefiene 
Fragesteller
 03.12.2013, 17:41
@SaVer79

Kannst du mir sagen auf welches Gesetz oder Paragraph ich diese Versicherung hinweisen kann.

dass sie die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag abzüglich 19% Mwst. und abzüglich Verbringungskosten erstatten.

da der versicherung bekannt ist,dass du nicht reparieren lassen willst (schadenszahlung ohne 19%),fallen auch keine verbringungskosten an.

Josefiene 
Fragesteller
 03.12.2013, 20:44

Da im Winter mehr Gefahr wie im Sommer besteht, dass ich einen Kratzer am Auto bekomme, möchte ich mit der Reparatur bis zum Frühling warten. Ich frage mich dann nur, ob ich ca. 4 Monat später nochmal etwas von der Versicherung bekomme. Die werden sagen, für sie ist der Fall mit der jetzigen Überweisung abgeschlossen.

Josefiene 
Fragesteller
 03.12.2013, 20:57

Die Versicherung weiß nicht, dass ich mein Auto eventuell erst im Frühjahr zur Reparatur bringe. Sie bekam von meiner KFZ-Werkstatt lediglich den Kostenvoranschlag und hat mir ca. 1 Woche später schriftlich mitgeteilt, dass sie das Geld auf mein Konto überweisen.( abzüglich der schon genannten Posten).

gansh  03.12.2013, 22:05
@Josefiene

dann musst du mit der versicherung darüber verhandeln.

Natürlich darf man dir diese Kosten nicht in Abzug bringen, wenn das Fahrzeug durch die Werkstatt repariert wird.

Allerdings darf man dann auch nicht die MwSt. abziehen.

Wenn Du natürlich nur nach Kostenvoranschlag abrechnen willst, ist die Antwort des Versicherers korrekt.

Huhu,

die Sache ist schon etwas älter aber ich habe gerade exakt das gleiche Problem. Ich habe jedoch das hier gefunden: http://unfall-lexikon.de/verbringungskosten/

Da ist ziemlich genau erklärt, warum die Versicherung die Verbrinungskosten eben NICHT abziehen darf:

Denn nach ständiger Rechtsprechung hat der Unfallgeschädigte einen Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten, selbst bei einer fiktiven Abrechnung.
Sowohl die UPE-Zuschläge als auch die Verbringungskosten sind somit nicht anders zu behandeln als die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.

Josefiene 
Fragesteller
 26.11.2015, 23:46

Danke dir für deine Antwort !

L.G.

Josefiene