KFZ-Versicherung auf Eltern Nachteile?

4 Antworten

Ist deine so besonders billig oder die deiner Mutter extrem teuer?

Bei einem Unfall hast du bei deiner Versicherung auf jeden Fall den Vorteil, dass du die sicher sehr heftige Rückstufung im Schadenfall umgehen kannst und den Wagen dann immer noch auf deine Mutter versichern kannst.

Salatkopf123896 
Fragesteller
 17.07.2016, 18:26

Die beiden Versicherungen sind vom Preis her gleich.

Der Zweite Punkt klingt sehr einleuchtend. Danke

Erst, wenn du selbst der Versicherungsnehmer bist, kannst du anfangen, in günstigere Versicherungsstufen zu kommen. Machst du das nicht, kommst du nie von deinen Anfängerkosten runter.

Salatkopf123896 
Fragesteller
 17.07.2016, 17:52

Hi,

danke für deine schnelle Antwort.

Also das Auto wurde zum 1.7.16 mit 75% zugelassen und wird (laut Versicherungsvertreterin zum 1.1.17 auf 60 % runtergestuft)

Jetzt habe ich eine Versicherung zum gleichen Preis gefunden, bei der ich selbst der Versicherungsnehmer wäre.

Hi lieber Salatkopf...,

Du hättest den Vorteiel, dass du gleich selbst die schadenfreien Jahre auf dich ansammelst ;-)

Aktuell ist es mit 70 % (Also SF-1/2) eingestuft. Zum 1.1.17 wird dann mit 60 % eingestuft.

In der Regel aber nur, falls du auch mind. 6 Monate im Kalenderjahr versichert bist für eine Besserstufung! Dann hätte dein Kfz-Versich.Vertrag spätestens zum 1.7.16 beginnen müssen...

Gruß siola55

Mit welcher SF Klasse ist das Fahrzeug aktuell eingestuft?

Wenn du mir der selben SF Klasse auch die Versicherung auf dich selber berechnet hast, kannst du hier ganz schnell dumm aus der Wäsche schauen, wenn du die SF Klasse gar nicht übernehmen könntest wenn der Vertrag auf dich läuft.


Häufig haben die Versicherungen auch heftige Beitragszuschläge wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedliche Personen sind, so wie hier. Das könnte erklären, warum die Versicherung aktuell vl. eher teuer ist.


Salatkopf123896 
Fragesteller
 17.07.2016, 18:29

Danke für die Antwort.

Aktuell ist es mit 70 % (Also SF-1/2) eingestuft. Zum 1.1.17 wird dann mit 60 % eingestuft.

Bei der anderen Versicherung auf mich starte ich auf mit 75%.

Zu Punkt 2: Du meinst die Versicherung kann später noch teurer werden?

NochWasFrei  17.07.2016, 18:36
@Salatkopf123896

Deinen Führerschein hast du auch bis zum 01.07.16 gemacht? Dann kannst du bei der anderen Versicherung mit SF1/2 einsteigen, wenn du den SFR deiner Mutter übernimmst. Dazu müsst ihr beide ein kleines Formular unterzeichnen. Wenn du im Internet die einschlägigen Vergleichsportale zum rechnen genutzt hast pass bitte auf, dass bei einigen Direktversicherern die Übernahme eines SFR nicht möglich ist.

Zu Punkt 2: Du meinst die Versicherung kann später noch teurer werden?

Nein, ein solcher Zuschlag wäre von Anfang an, also bereits jetzt, in dem Vertrag enthalten.

Salatkopf123896 
Fragesteller
 17.07.2016, 19:50
@NochWasFrei

Den Führerschein habe ich bereits am 01.09.2015 gemacht. Allerdings werde ich erst am 01.September 2016 18 Jahre alt.

siola55  17.07.2016, 20:05
@Salatkopf123896

Bei der anderen Versicherung auf mich starte ich auf mit 75%.

Dies bietet z.B. die HUK als Eltern-Kind-Regelung an. Hat den Vorteil, dass du selbst als VN gleich für dich die schadenfreien Jahre ansammelst. Somit erübrigt sich später eine Übertragung von den Eltern auf dich...

Salatkopf123896 
Fragesteller
 17.07.2016, 20:27
@siola55

Genau die Huk hab ich gemeint.

Wenn ich jetzt nicht wechseln würde kann ich dann überhaupt am 1.1.17 SF 1 (60%) übernehmen? Ich werde ja erst am 1.9.16 Volljährig.

siola55  17.07.2016, 21:25
@Salatkopf123896

Wenn ich jetzt nicht wechseln würde kann ich dann überhaupt am 1.1.17 SF 1 (60%) übernehmen?

Ist nicht so einfach, wie du dir das vorstellst: Für eine Besserstufung mußt du mind. 6 Monate im Kalenderjahr versichert sein. Ergo müßte der "neue" Versicherer rückdatieren bis zum 1.7.2016!

Das Problem liegt jedoch beim Wechsel des Kfz-Versicherers: du bist ja bereits Fahrzeughalter und deine Mutter könnte demnach nur noch regulär zum 1.1.2017 wechseln bzw. kündigen mit 1 Monat Kündigungsfrist, falls die Widerrufsfrist bei der Mutter als VN bereits abgelaufen ist...

PS: Warum hast du dich nicht vorher besser informiert???