Kfz Versichererwechsel Schadensangabe?

5 Antworten

Hallo Weini2310weini,

Schäden musst du bei Abfrage immer nach bestem Gewissen angeben.

Deine bisherige Versicherung gibt an deine neue Versicherung die schadenfreien Jahre weiter plus die Anzahl deiner Schäden.

Nach einem Haftpflichtschaden erfolgt eine Stufung. Diese wird dann zur nächsten Hauptstufung nach dem Schaden zu den Versicherungsbedingungen deiner neuen Kfz-Versicherung vorgenommen.

Erkundige dich daher im Vorfeld bei der neuen Gesellschaft, welche Stufung genau auf dich zukommt.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Ja natürlich mußt du die Schäden angeben - bei einem Versichererwechsel meldet der Vorversicherer deine Anzahl schadenfreier Jahre sowie die Anzahl deiner Schäden an den Folgeversicherer!

Gruß siola55

Dann gibst du 4 TK Schäden und einen Haftpflicht Schaden an. Stell dich schon mal darauf ein, dass du die TK evtl. gar nicht oder nur mit erhöhter SB bekommst. 

Die VK hat mit all dem nichts zu tun. 

Check = keine Beratung! Gehe zu einem Versicherungsmakler, da hast du einen Ansprechpartner, Service, Beratung und günstige Angebote!Verschweigen von Schäden ist eine Obliegenheitsverletzung!

... da kann aber etwas nicht stimmen, denn der Marktführer kennt solche Fragen nicht.

Jedenfalls bin ich bei einem Abschluß für eine Kfz-Versicherung noch nie danach gefragt worden.