Kfz unlackieren Eintragung?

4 Antworten

Ist nicht erforderlich !

Grundsätzlich wird in § 13 FZV geregelt, welche Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden müssen.


Wer sein Auto neu lackieren lässt oder mit Folie beklebt, muss die Änderung der Grundfarbe erst in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, wenn der Wagen umgemeldet wird oder andere Änderungen in die Papiere eingetragen werden müssen. Das schreibt die FZV in § 13 Abs. 1 Satz 2 FZV vor. Das Eintragen der Farbe in die Papiere dient hauptsächlich der Statistik und soll der Polizei bei einer Fahndung helfen, erklärte der TÜV Nord in einer Presseverlautbarung. Bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) werde aber nicht überprüft, ob die eingetragene Farbe mit der tatsächlichen Lackierung übereinstimmt.

Die Anpassung der Fahrzeugpapiere ist eine Pflicht. Ob die Lackierung mit dem Code in den Papieren übereinstimmt, wird aber niemand überprüfen (außer vielleicht ein übereifriger Beamter in Uniform).



Nein, erst wenn andere Änderungen erfolgen oder wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, erst dann ist eine Berichtigung der Papiere notwendig.

Die Eintragung dient hauptsächlich der Statistik.

bei der nächsten änderung der Zulassungsbescheinigung/ Fz Schein   zB bei Umzug oder sonstigen  eintragungen kann man das mit ändern lassen..   es ist nicht erforderlich dazu extra eine änderung im Fahrzeugschein machen zu lassen..Zumindest währe mir das neu...

Ich lass mich gerne belehren dann aber mit hinterlegung der entsprechenden Texte mit Quellenangabe  und dazu den Auslegungsvorschriften   der Gesetze.  Joachim