Kfz Rückstufung auf SF0 ohne Schadensfall. Sonderkündigungsrecht?

10 Antworten

Hallo ThePhilipp01,

du hast leider kein Sonderkündigungsrecht. Wenn sich der Beitrag erhöht, weil die SF-Klasse steigt, ist das kein Sonderkündigungsgrund.

Gefühlt passiert sowas bei uns 100 Mal am Tag. Kunden schließen online einen Vertrag ab, tragen eine SF-Klasse im Antrag ein und im Nachhinein steigt der Beitrag, weil die SF-Klasse falsch war. Enweder wurde eine Sondereinstufung nicht berücksichtigt, oder die SF-Klasse lief auf deine andere Person oder oder oder

Du kannst der AdmiralDirekt jetzt nur deine missliche Lage erklären und darauf hoffen, dass die dich aus dem Vertrag lassen.

Ich drücke dir die Daumen.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier besteht kein Kündigungsgrund, vorher AGB lesen. Du kannst lediglich zum Jahresende kündigen, und dann mit der neuen Versicherung um die SF Verhandeln. Gelegentlich besteht dies Möglichkeit.

Deine Angabe (=keine SF Übertragung von Dritten vornimmt) ist nicht richtig. Zitat aus den gültigen AKB der "Admiral Direkt":

Schadenverlauf einer anderen Person auf den Hauptfahrer

I.6.1.3.2 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem der Pkw überwiegend von Ihnen als Hauptfahrer gefahren wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Die andere Person war zuletzt bei „AdmiralDirekt.de“versichert.

- Sie waren als benannter Hauptfahrer im Kfz-Versiche- rungsvertrag der anderen Person vermerkt und die Nut- zung des Pkw der anderen Person durch Sie liegt bei der Geltendmachung des Schadenverlaufs nicht mehr als 12 Monate zurück.

- Sie machen den Zeitraum, in dem der Pkw der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, in Text- form sowie durch eine Kopie Ihres Führerscheins glaub- haft.

- Eine Anrechnung des Schadenverlaufs aus dem Vertrag der anderen Person ist ausgeschlossen, wenn das Ver- tragsende zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Scha- denverlaufs länger als 12 Monate zurückliegt.

- Bei der Übernahme des Schadenverlaufs werden die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der Schäden aus dem Zeitraum angerechnet, in dem Sie als Hauptfahrer den Pkw der anderen Person überwiegend gefahren haben.

NamenSindSchwer  04.04.2019, 15:14
Die andere Person war zuletzt bei „AdmiralDirekt.de“versichert.

Das wird mit Sicherheit der Knackpunkt sein. Aber das wusste der FS ja vorab, schließlich hat er die AKB geprüft. Wie sonst hätte er auf die Idee kommen sollen, einen Vertragsabschluss online ohne anderweitige Beratung zu tätig...?

DerHans  07.04.2019, 14:27
@NamenSindSchwer

Sein Makler HÄTTE es geprüft, oder er wäre jetzt wegen Falschberatung haftbar.

Der Plan war, dass ich die SF-Klassen von meinem vorherigen Auto, welches allerdings über meinen Vater versichert war, übernehme.

Hi ThePhilipp01,

mal wieder ein unwissender online-Kfz-Antragsteller :-((

Die AdmiralDirekt.de macht grundsätzlich keine Rabattübetragungen, also nicht vom Opa oder Vater, auch nicht von sonstigen Personen:

Sie suchen eine Zweitwagenversicherung für Ihre Kinder?

Sie profitieren von unserer Zweitwagenversicherung, wenn nur Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner das Zweitfahrzeug nutzen. Fährt der Sohn oder die Tochter mit, können wir Ihnen diese Sondereinstufung nicht anbieten.

Hintergrund: Jahr für Jahr führen junge Fahrer die Unfallstatistiken an. Unsere Erfahrung zeigt: das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug über die Eltern versichert ist.

Deshalb denken wir bei AdmiralDirekt.de, dass sich der Nachwuchs seinen eigenen Rabatt erfahren sollte.

Ergo ist deine Einstufung SF 0 korrekt eingestuft von der Admiral.Direkt

Ein Sonderkündigungsrecht hast du hier leider nicht, da es ja dein Verschulden bzw. deine eigene Unwissenheit war :-((

Bei anderen Versicherungen würde ich die SF Übertragung bekommen.
Kfz Rückstufung auf SF0 ohne Schadensfall.

Ja, nur nicht bei der AdmiralDirekt! Hättest dir vorher ein Formular zusenden lassen wie es die Profis machen, dann hättest du erfahren daß es sowas bei AdmiralDirekt gar nicht gibt!

Es handelt sich nicht um eine Rückstufung, sondern du hast die falsche SF-Klasse angegeben :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

ThePhilipp01 
Fragesteller
 04.04.2019, 16:00

Klar, war dumm und man lernt ja zum Glück aus seinen Fehlern. Ich hatte eben gerade deswegen(weil ich mich nicht auskenne) zuvor bei Check24 nachgefragt, wie es abläuft, wenn man eine neue Versicherung abschließt und SF-Rabatte übernehmen möchte. Die meinten mit dem TB28-Formular wäre das kein Problem.. naja jetzt bin ich schlauer. Mir geht es nun einfach nur um Schadensbegrenzung.
Warum ich nach Sonderkündigungsrecht frage: Normalerweise hat man dieses ja, wenn sich der Beitrag erhöht, nach Schadenfsfall, Stilllegung etc. Zu den jetzigen Konditionen hätte ich den Vertrag bei der Admiral natürlich niemals abgeschlossen, vor allem kannte ich diese zu Vertragsabschluss ja noch nicht. Die Admiral hat mir 4 Monate später erst bescheid gegeben, dass der Rabatt nicht übernommen werden kann, daher hatte ich auch gar keine Change etwas zu korrigieren oder zurück zu treten.

siola55  04.04.2019, 16:13
@ThePhilipp01
Die meinten mit dem TB28-Formular wäre das kein Problem...

Ja klar, dumm gelaufen - aber hattest du denn das Formular zur "Rabattübertragung von einer anderen Person"?

Falls ja, dann hast du die Hinweise nicht richtig gelesen - ich auch nicht, denn inziwschen wird ja eine Rabattübertragung angeboten, falls die Vorversicherung auch schon bei AdmiralDiekt war (siehe Antwort von wattdennnu)!

Sonderkündigung wg. Prämienerhöhung ist u.a. möglich, wenn die Prämie ohne Leistungsverbesserung erhöht wurde; hier liegt aber eine falsch Einstufung vor...

Hast du denn wenigstens keine unterjährige Kfz-Versicherung abgeschlossen, also hast du den Vertragsablauf zum 31.12.2019 und kannst somit kündigen bis spät. am 30.11.2019???

siola55  04.04.2019, 16:26
@ThePhilipp01
...zuvor bei Check24 nachgefragt, wie es abläuft, wenn man eine neue Versicherung abschließt und SF-Rabatte übernehmen möchte. Die meinten mit dem TB28-Formular wäre das kein Problem...

Falls du dies schriftlich bzw. per E-Mail erledigt hast, könntest du ja gegen die Checker klagen wg. Falschinformation bei der angefragten Rabattübertragung. Die Check24 sind ja Versich.makler und somit haftbar für ihre falschen bzw. unvollständigen Aussagen bzw. Antworten...

siola55  04.04.2019, 16:16
Die AdmiralDirekt.de macht grundsätzlich keine Rabattübetragungen, also nicht vom Opa oder Vater, auch nicht von sonstigen Personen:

...falls die Vorversicherung nicht auch schon bei AdmiralDirekt war! Sorry für den fehlenden Zusatz...

Nö.

Zeigt sich mal wieder wie toll und umfangreich doch die Beratung beim Versicherungsmaklerkollegen check24 ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung