KFZ entstempelt durch Zulassungsbehörde trotz Nachweis der KFZ-Versicherung?


23.04.2021, 15:36

Und was muss ich jetzt tun? Komplett neu zulassen? Nachstempeln? Wie teuer kann das werden? Muss ich die Entstempelung zahlen, wenn die Kennzeichen trotz nachgewiesenem Versicherungsschutz entstempelt wurden?

6 Antworten

Du hast eben trotz mehrfacher Mahnung die Versich.prämie nicht bezahlt!? Da hilft dir alles "Rumeiern" doch nichts... :-((

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GnBNgnBN1 
Fragesteller
 23.04.2021, 00:09

Es geht mir darum, ob die Zulassungsstelle meine Kennzeichen entstempeln kann obwohl ich ihr bereits vorher eine gültige Versicherungsbestätigung zugesandt hatte. Das Fahrzeug ist ja versichert, das zweifelt auch die Zulassungsstelle nicht mehr an. Das hatte ich ihr auch nachgewiesen. Trotzdem wurde entstempelt...

siola55  23.04.2021, 06:23
@GnBNgnBN1

Der Versicherer muß doch der Zul.stelle eine eVB-Ü melden...

siola55  23.04.2021, 11:13
@siola55
Bei fehlendem Pflichtversicherungsschutz, bei Nichtzahlungen der Kfz-Steuer sowie bei Verlust der Betriebserlaubnis muss die Zulassungsstelle die zwangsweise Stilllegung des Kfz unverzüglich veranlassen.

Also nicht die Zulassungsstelle entstempelt, sondern sie veranlasst nur die Entstempelung - und da können sehr wohl ein paar Tage dazwischen liegen, bis es zur Ausführung kommt...

GnBNgnBN1 
Fragesteller
 23.04.2021, 14:34
@siola55

Dann stellt sich die Frage ob sie es wirklich vor oder nach Vorliegen der Versicherungsbestätigung veranlasst hat und ob sie diese Maßnahme dann nicht auch abstellen muss, wenn ihr der Versichertenstatus bekannt ist...

GnBNgnBN1 
Fragesteller
 23.04.2021, 14:37
@GnBNgnBN1

Und diese Frage stellt sich auch nur dann, wenn ich den Nachweis wirklich erst einen Tag nach der Frist erbracht habe. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass ich die Frist eingehalten hatte.

Kuestenflieger  23.04.2021, 17:34
@GnBNgnBN1

die zulassungsstelle interessiert nur das was ihr der versicherer meldet .

da hast vor lägerer zeit nicht gezahlt , darauf hin wurde nach weiteter zeit die zulassungsstelle zur stillegung verpflichtet .

Hi, da warst Du bei deiner Versicherung wohl soweit im Zahlungsverzug, dass diese die Versicherung beendete, dies der Zulassungsstelle mitteilte, die wiederum die Entstempelung beauftragte.

Zwar hast Du Dich umgehend um neue Versicherung bemüht, aber es gab sicherlich einen Zeitraum ohne Versicherungsschutz.

Nun musst Du die Neuzulassung tätigen und bezahlen. Wenn Du im Zahlungsverzug warst, war es Dein Fehler.

Außer Du warst nicht im Zahlungsverzug und es war ein Fehler der Versicherung oder der Zulassungsstelle, dann müsste der Verantwortliche zahlen.

Aber das glaube ich hier nicht, wie ich Deinem Text entnehmen konnte, geht es wohl um den Zeitraum von einem Tag und das reicht.

Offenbar hattest du dich um einen Tag mit dem Nachweis verspätet. Dann mußte das Fahrzeug stillgelegt werden. Also mußt du es nun neu anmelden. Ja, du mußt für alles die Kosten tragen, denn schließlich hast du diese mißliche Situation selbst verursacht.

Das habe ich auch gemacht.

Und wie willst du das gemacht haben? Das kannst du nämlich überhaupt nicht selber machen. Das kann ausschließlich die Versicherung direkt machen, indem sie eine eVB-Ü an die Zulassungsbehörde übermittelt.

GnBNgnBN1 
Fragesteller
 23.04.2021, 14:30

Ich hatte die Versicherung eine eVB übermitteln lassen, was sie auch an dem Tag noch ausgeführt hatte. Gleichzeitig hatte ich der Zulassungsbehörde noch am gleichen Tag ein Schreiben der Versicherung übermittelt, in dem die Versicherung bestätigt, dass Versicherungsschutz besteht.

Valnar52  23.04.2021, 15:44
@GnBNgnBN1

Das Schreiben ist wertlos. Es muss die eVB Ü tatsächlich vorliegen. Nur das zählt. Und das dauert meist ein bis zwei Tage, bis das dort wirklich eingegangen ist. Wenn in der Zeit die Frist abgelaufen ist, dann war das so.

GnBNgnBN1 
Fragesteller
 23.04.2021, 16:37
@Valnar52

Und außerdem hatte die Versicherung in dem Scheiben auch schon die Übermittlung der eVB bestätigt.

Valnar52  23.04.2021, 21:53
@GnBNgnBN1

Nochmal: Das ist vollkommen bedeutungslos. Es gilt AUSSCHLIESSLICH die elektronische Übermittlung.

Guten Abend!

Zwar habe ich hier keinen Einblick in den Schriftverkehr, aber ich kann dir von hier aus schon sagen, dass das rechtens ist.

Du hast deine Karenzzeit verstreichen lassen, deine letzte Aufforderung ebenfalls, und weg sind die Schilder.

Mit lieben Grüßen, Renate.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GnBNgnBN1 
Fragesteller
 22.04.2021, 22:36

Welche letzte Aufforderung? Ich habe nur ein Schreiben von der Behörde bekommen.

GnBNgnBN1 
Fragesteller
 22.04.2021, 22:44
@Renate2804

Die habe ich aber bezahlt und das auch der Zulassungsbehörde nachgewiesen. Zu einer Beendigung des Versicherungsvertrages kam es nicht.

Renate2804  22.04.2021, 22:50
@GnBNgnBN1

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