KFZ anmelden und sofort los fahren?
Hallo,
ich möchte demnächst mein erstes Auto anmelden und versichern, der Wagen hat TÜV und ich habe auch ein Versicherungsangebot mit allen Papieren, also EVB Nummer, Vertrag usw.
Meine Frage: Kann ich so damit nun alles ausfüllen, abschicken und mit den Versicherungspapieren und TÜV Bericht des Wagens usw zur Zulassungsstelle den Wagen zulassen und sofort losfahren?
Die Versicherung bucht den Beitrag ja erst etwas später ab und Steuern ja auch nicht sofort.
Wie läuft das ab.. oder darf ich erst fahren wenn die Versicherung und Steuern quasi abgebucht wurden?
Es ist ein Erstvertrag und komplett neue Zulassung auf meinen Namen und das KFZ war vorher nicht auf mich versichert, es ist gebraucht aus 1 Hand.
7 Antworten
Du kannst sofort mit den frisch montierten Nummernschildern vom Parkplatz des Straßenverkehrsamt runter fahren und am Straßenverkehr teilnehmen. Dein Fahrzeug ist ab Zeitpunkt der Anmeldung versichert.
Deine ist ja auch die HUK!
Dein Fahrzeug ist ab Zeitpunkt der Anmeldung versichert...
Liebe/r ZuumZuum,
nur der vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht für das angemeldete Fahrzeug - der Versich.antrag liegt ja noch zu Hause rum...
Ich wollte meinen Wagen auch nur auf Haftpflicht anmelden.
.... nicht so ganz: ...... also EVB Nummer, Vertrag usw.
Nichts Anderes habe ich behauptet, oder steht da was von Teilkasko oder Vollkasko?
..... und die eigentlich einfachen Fragen kann Dein "Berater" nicht beantworten?
Für mich kann da etwas nicht stimmen. Und so lange ich nicht weiß wie ich auf meinen ersten Fahrten versichert bin, fahre ich jedenfalls keinen Meter. Oder übersehe ich etwas?
Andererseits liegt laut Frage schon ein Vertrag vor bei Dir. Was soll denn noch auszufüllen sein?
Mit der Nr. für die Zulassungsstelle bestätigt sogar die Versicherung einen Vertrag.
Allzeit gute Fahrt.
Ich war mir nicht ganz sicher.. Danke
Hallo. Was abschicken,
Der Wagen kann zugelassen werden wenn die TÜV Abnahme Original, Zulassungsbescheinigung , und die eVB Nr. zur Zulassungsstelle mit Ausweis. Dann nach Hause und Kennzeichen Anbringen.
Dann darfst du Fahren.
Hallo 97Ghost97,
die eVB-Nummer ist der Nachweis darüber, dass dein Fahrzeug vorläufig versichert ist. Die eVB-Nummer hat man früher auch Deckungskarte oder Doppelkarte genannt.
Mit dieser Nummer kannst du bei der Zulassungsstelle dein Auto zulassen.
Wenn du dein Auto bei der Zulassungsstelle zugelassen hast, darfst du sofort fahren, da du mit der eVB-Nummer vorläufigen Versicherungsschutz hast.
Dein endgültiger Vertrag mit der Versicherung kommt erst später zustande, wenn du den Antrag an deine Versicherung übergeben hast.
Die Kfz-Steuer hat übrigens keinen Einfluss auf deinen Versicherungsschutz.
Für dich heißt das : Du brauchst dir keine Gedanken zu machen und kannst direkt nach der Zulassung losfahren!
Martin von der Allsecur
ab zur zulassungsstelle,wenn du die kennzeichen hast anbringen und schon kannst fahren.
.... wo steht das, daß ab Zeitpunkt? Meine händelt das nicht so.