Keine Namensschilder mehr an der Klingel seit DSGVO?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aktuell nein!

Das kann sich noch ändern aber die meisten Wohnungsbaugesellschaften in DE sehen aktuell noch davon ab damit auch so umzugehen. Es kann natürlich sein das sich eine deutsche Behörde oder sogar ein deutsches Gericht dazu nochmal anders äußert. Aber aktuell grade als Vermieter weniger Einheiten sollte man sich noch keine Sorgen machen. Alternativ überlässt man es einfach dem Mieter bzw. fragt beim Mieter nach ob er das möchte.

Mehr Infos bzw. die aktuellen Entwicklungen zu dem Thema sonst auch hier: http://eprivacypro.de/dsgvo-wahnsinn-keine-klingelschilder-mehr-mit-namen/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bisher geht es nur um einen Großvermierter in Österreich weil ein Mieter erfolgreich geklagt hat.

Das Urteil ist höchst umstritten, auch in Österreich selbst. Es entspricht in keinster Weise dem Datenschutzgesetz. Da hat wohl ein Vermieter überreagiert und ein inkompetenter Richter hat Recht gesprochen. In Deutschland besteht keinerlei Handlungsbedarf.

Das hätte ja den Vorteil, daß Bussgeldbescheide nicht mehr zugestellt werden können. Hat was, die Idee.

Aber völliger Schwachsinn. Wie soll der Briefträger oder Paketlieferdienst Sendungen zustellen? Soll die Steuernummer auf den Briefkasten?

Nein. Dafür bekommst du kein Bußgeld.

Du musst es so betrachten, dass du es ja auf Wunsch des Mieters gemacht hast. Bei uns in Deutschland möchte der Mieter im Normalfall seinen Namen am Briefkasten haben, um Post empfangen zu können. Es ist nur ein Service deinerseits, dass du die Arbeit dem Mieter abnimmst. Er würde sich andernfalls selber seinen Namen ankleben.

Wenn der Mieter allerdings zu dir sagt, er möchte keinen Namen am Briefkasten haben, so musst du das respektieren. Es gibt kein Gesetz, das einen verpflichtet, den Namen anbringen zu müsen.