Kein anrecht auf Energiepauschale?
Hallo Leute,
Ich bin 20, wohne bald alleine, gehe noch zur Schule und bin minijober bei Dachser.
Ich wurde nun gekündigt und die ofizielle Kündigung geht ein mit dem 1.8, da ich die letzten 2 monate nicht gearbeitet habe wegen eines 5 wöchigen Praktikums und der anschließenden 6 wochen Sommerferienen. Mein letztes Gehalt das ich bekommen habe war der vom 1.5, nun ist ja die Rede von der energiepauschale die einhergehen soll mit dem 09. September Gehalt. Ich Falle aber wohl aus dem Raster da ich ab 08. August gekündigt bin.
Habe ich jetzt durch diese zeitlich blöd gelaufene Sache keinen Anspruch auf die Energiepauschale? Ich dachte jeder der dieses Jahr als Azubi, minijober etc gearbeitet hat bekommt diese mit dem September Gehalt ausgezahlt. Da ich aber nur bis August angestellt bin müssen mir nun meine Arbeitgeber wirklich die Pauschale nicht auszahlen obwohl sie mir zusteht und ich sie bei den aktuellen Kosten wirklich gern hätte und gut gebrauchen könnte?
Danke
2 Antworten
meines Wissens wird die Pauschale erst mit dem Lohn im Oktober gezahlt und nicht im September. Du musst dieses Jahr schon gearbeitet haben oder am 01.09 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Wenn du das Geld nicht bekommst, kannst du es aber auch im kommenden Jahr über die Steuererklärung einholen. Ich rechne in deinem Fall damit, dass du es dir im nächsten Jahr holen musst über die Steuer. Gearbeitet hast du ja dieses Jahr schon, also hast du Anspruch.
dafür wird ein extra Eintrag in der Steuererklärung vorhanden sein, also wäre es sinnig, dass du diese dann ausfüllst.
Der 1.10.2022 ist ein Samstag. Kommt also im September ;)
Nein, kein Anspruch.
Und wieso? Begründe doch. Warum muss ich eigentlich noch fragen wtf
Du arbeitest nicht, also kein Anspruch. Warum antworte ich eigentlich??
Es ist natürlich auch möglich, dass eine Person im Laufe des Jahres 2022 arbeitslos geworden ist. Verliert jemand noch vor September den Job, hat diese Person trotzdem Anspruch auf das Geld. Vorausgesetzt sie hat irgendwann in diesem Jahr eine Arbeit gehabt. Allerdings müssen auch Bezieher von Arbeitslosengeld I mehr Geduld haben: die 300 Euro Energiepauschale gibt es auch hier nur über die Steuererklärung 2022.
Bezieher von ALG II (Hartz IV) haben keinen Anspruch auf die 300 Euro Energiepauschale. Allerdings haben Hartz-IV-Empfänger bereits im Juli einen Bonus für gestiegene Energiekosten erhalten."
"Für kurzfristige Minijobber zahlen Arbeitgeber die Pauschale nicht aus. Wie die Finanzverwaltung mit diesen Beschäftigungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 umgeht, ist noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Minijobs nur für die Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, die Lohnsteueranmeldung und die Steuerzahlung hat gegenüber dem Finanzamt zu erfolgen."
was mir aber auch nicht ganz klar ist wäre, warum du überhaupt das Geld beanspruchen willst. Du hast nicht mal ne eigene Bleibe, lebst auch sonst nur von deinen Eltern und willst Geld abgreifen, was Erwachsene dringend zum leben brauchen. Ich hoffe, du wirst keinen Cent bekommen! Hat dein Chef genau richtig gemacht.
Aber ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und ich bekomme staatliche Hilfe da ich ja noch zur Schule gehe und alleine wohne. Wie wäre es dann?