Kaution abwohnen - was passiert?

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Das ist nicht erlaubt.

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution wird erst nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume fällig. Das heißt, der Mieter kann während des Mietverhältnisses nicht einfach mit der Kaution aufrechnen.

Das „Abwohnen“ einer Mietkaution ist nicht zulässig. Die Verpflichtung des Mieters, die monatliche Miete zu bezahlen, endet erst mit dem Ende des Mietvertrags. Das hat das Amtsgericht München entschieden, das Urteil ist rechtskräftig (Urteil vom 05.04.2016, Az.: 432 C 1707/16).

Die einzige rechtliche Möglichkeit, die Zahlung der Monatsmiete bis zur Höhe der Kautionssumme einzustellen, ist dann gegeben, wenn der Vermieter der schriftlichen Aufforderung des Mieter zum Nachweis über den Verbleib der Mietkaution nicht Folge leisten würde. Denn in dem Fall hätte der Vermieter seine Nachweispflicht über den Verbleib der Mietkaution verletzt und der Mieter hätte das Recht auf Zurückbehaltung nach § 273 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2007, Az.: IX ZR 132/06).

Wenn der Mieter die letzten Mietzahlungen einfach einstellt und meint, die restlichen Mieten mit Kaution verrechnen zu können, kommt er auch ohne Mahnung in Mietzahlungsverzug und gibt Veranlassung zur Klage (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 13.02.2012, Az.: 12 T 1/12, GE 2012, 487).

Dann müsste der Mieter mit erheblichen Mehrkosten (Gerichts-, Rechtsanwalts-, Verzugskosten) rechnen.

clownpeterle 
Fragesteller
 14.05.2022, 18:36

Vielen Dank für deine Antwort. Und die Urteile (sind es doch?). Ich gebe es so weiter. Ist wirklich eine blöde Idee Hoffentlichsieht er es ein.

Erlaubt ist das nicht, er soll sich mal seinen Mietvertrag ansehen!

Nein, das ist so nicht zulässig. Ein Vermieter der sich drauf einließe, schösse sich selbst ins Knie. Vergiss es.

Vermutlich nichts außer Ärger mit dem Vermietter, der das nicht so toll finden wird, und Eintrag auf irgendwelchen "schwarzen Listen" vielleicht auch Schufa Eintrag(?) aber sonst...

ist das erlaubt?

Ganz klar: nein. Die Kaution ist dafür gedacht, eventuelle Nachforderungen des Vermieters nach Beendigung des Mietvertrages abzudecken (Betriebskostennachzahlung, Schäden, die der Mieter an der Wohnung verursacht hat).

was kann passieren?

Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, fristlose Kündigung, negativer Schufa-Eintrag, negative Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Und damit geh mal los und such eine neue Wohnung.

Bei uns (Vermieter) würde die Bewerbung mit negativer oder fehlender Bescheinigung gleich in Ablage P landen.