Kaufvertrag vs. Grundbucheintrag

6 Antworten

So sehe ich das auch. Der Grundbucheintrag ist für den neuen Besitzer bindend.

Wozu gibt es sonst Grundbucheinträge? Dein Nachbar hat versäumt, sich genau zu erkundigen.

Ich glaube der Mann ist ziemlich auf dem Holzweg - oder?

ja.

Was im Kaufvertrag steht, ist zwar schön und als Hinweis gedacht, er hat aber das Grundstück mit der Belastung, so wie sie im Grundbuch steht, gekauft. Ggf. hat er Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer des Grundstücks, wenn er über Art und Umfang des Wegerechts getäuscht wurde.

Was der Verkäufer in den KV geschrieben hat, ist lediglich nur ein Hinweis auf das eingetragene Wegerecht, das bleibt weiterhin so gültig wie es im Grundbuch eingetragen ist. Der Käufer hätte sich darauf hin einen Grundsbuchauszug besorgen und nachlesen können. Die Entscheidung zum Kauf evtl. überdenken!

Das Wegerecht im Grundbuch regelt selten bis nie den Personenkreis der Nutzer. Der Überweg ist vom Eigentümer des hinteren Grundstück erworben worden mit allen Rechten und Pflichten . Im Regelfall so breit das ein Lastwagen darüber Dinge anliefern kann. Vorallem Rettung - Feuerwehr ungehindert Zugang haben.