Kaufvertrag bei Ebay Kleinanzeigen kann nicht eingehalten werden?
Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem
Ich verkaufe auf Ebay Kleinanzeigen, momentan Mini-PCs und meine nächste Lieferung (nicht gewerblich, alles privat) kommt nicht, allerdings habe ich schon welche davon verkauft und auch das Geld erhalten (Das Geld liegt noch bei Ebay, da der Käufer über diese Funktion gezahlt hat) PS: Es geht hier um knapp 300€
Der Käufer besteht jetzt auf sein Recht und will rechtliche Schritte einleiten sofern ich ihm die 10 Stück nicht liefern kann (was ich auch wirklich unmöglich kann)
Was kann ich jetzt noch machen? Er kann jederzeit sein Geld zurückholen, das will er aber nicht, die Ware kann ich Ihm aber auch nicht geben...
9 Antworten
Ich verkaufe auf Ebay Kleinanzeigen, momentan Mini-PCs
Schön.
und meine nächste Lieferung (nicht gewerblich,
Quatsch. Selbstverständlich ist das gewerblich.
alles privat) kommt nicht
Wenn du Lieferware benötigst zum Weiterverkauf, liegt gewerbliches Handeln vor.
allerdings habe ich schon welche davon verkauft und auch das Geld erhalten
Dann schuldest du die Lieferung.
Der Käufer besteht jetzt auf sein Recht und will rechtliche Schritte einleiten
Recht hat er. Außerdem wird dich u.a. das FA anschreiben, weil du hier ein Gewerbe ausübst ohne Anmeldung, keine Steuern dafür bezahlst, und du zudem auch als gewerblicher Händler deinen Erfüllungspflichten nicht genügst (von der zwingend durch dich zu bietenden Widerrufsmöglichkeit sowie Gewährleistung ganz zu schweigen). Hier liegen gleich reihenweise Verstöße gegen diverse rechtliche Bestimmungen vor, angefangen von Ordnungswidrigkeiten (Anzeige der Gewerbeausübung) über Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bis hin zu Steuerhinterziehung.
Die 10 PCs sind dein geringstes Problem.
Kaufvertrag ist Kaufvertrag, er hat das Recht darauf zu bestehen. Wenn du Ware verkaufst, die du nicht hast ist das Betrug.
Du musst ihm die Ware oder gleichwertigen Ersatz (der für dich im Einkauf teurer sein kann) liefern.
Es ist nicht sofort Betrug, denn dazu benötigt es - grob gesagt - einer freiwilligen Vermögensverschiebung und eines Täuschungswillens. Sonst würde ja jeder der im Internet handelt und von seinem Lieferanten die Ware nicht oder nur mit Verzögerung bekommt sofort zum Betrüger werden.
Also erstens mal ist das selbstverständlich ein Gewerbe, allerdings ganz offenbar ein unangemeldetes.
Und zweitens kannst du leider absolut überhaupt nichts tun. Du kannst dir die Dinger ja nicht aus den Rippen schneiden.
Der Käufer wird also in jedem Fall rechtliche Schritte einleiten, du solltest vorher Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstatten, sonst dürfte es richtig teuer werden.
Wenn Du in angemessener Zeit nicht liefern kannst, kann er sich die Geräte anderweitig beschaffen und die Mehrkosten als Schadenersatz bei Dir geltend machen.
Unabhängig davon, hört sich Dein Text schon recht "gewerblich" an. Nur weil Du kein Gewerbe angemeldet hast, heißt das nicht, dass Du es nicht müsstest. 😉
Tja... du musst den Kaufvertrag erfüllen, egal wie.
Es muss ja einen Grund geben warum die Ware nicht kommt. Alternativ musst du die Ware anders beschaffen und die Mehrkosten natürlich selber tragen.
Mehr als dem Verkäufer anzubieten sein Geld wiederzugeben, kannst du nicht. Im Zweifelsfall überweist du ihm sein Geld wieder zurück.
Aber dein Problem ist eher: Du begehst hier eine schwere Straftat der Steuerhinterziehung. Darauf stehen ein paar Jahre Knast und / oder eine hohe Geldstrafe. Nur so am Rande.
Du handelst Gewerblich und somit ist es auch Gewerbepflichtig was du da machst.
30-35 € beim Gewerbeamt und ein paar Minuten Zeit, mehr braucht es doch nicht... warum muss man sowas Illegal machen?