Katze in Studenten WG halten?

6 Antworten

"Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Fischen im Aquarium, ist nicht
gestattet. Auch ein vorübergehender Aufenthalt von Tieren ist nicht
gestattet. Der Mieter haftet für alle Schäden." Ich weiß, dass diese
Klausel nicht rechtens ist, da sie Kleintiere auch verbietet.

Korrekt - diese Klausel wäre laut BGH unwirksam. Allerdings sind Katzen laut einer BGH Entscheidung keine Kleintiere.

Der BGH hat weiter in einer anderen Entscheidung festgestellt, daß ein generelles Hunde- und Katzenverbot in einem Mietvertrag unwirksam ist, hat aber weiter in der Urteilsbegründung ausgeführt, daß diese Entscheidung keinen Freibrief für Mieter darstellt und der Vermieter dennoch vor der Anschaffung von Hund oder Katze die Zustimmung erteilen sollte.

Wenn der Vermieter die Haltung der Katzen ablehnt müßtest Du vor Gericht ziehen. Das wäre der korrekte Weg.

Das Problem bei der ganzen Sache ist:

Gesetzlich ist die Haustierhaltung nicht geregelt. Selbst die höchstrichterlichen BGH-Urteile sind im Grunde Einzelfallenentscheidungen an die sich in Deutschland kein Gericht oder Richter halten muß.

bitte NIEMALS katzenkinder einzeln halten! immer nur in paaren. einzelhaltung ist mit das schlimmste, was man mit ner kleinen katze tun kann.

egal, wie sehr du für sie da bist, du bist keine katze. du kannst ihr den kontakt zu anderen katzen genausowenig ersetzen, wie sie dir den kontakt zu anderen menschen.

jup, die klausel ist nciht rechtens, aber das ist keine sofortige erlabnis, katzen zu halten. nachfragen musst du.

wenn er das verbot begründet hast du zwei möglichkeiten. entweder, deinen vermieter überzeugen, dass das kein problem ist. oder zu klagen, dann entscheidet ein richter, ob das verbot so gültig ist, oder nicht. das verhältnis zum vermieter ist danach sicherlich im eimer.

oder du schaffst dir trotzdem ne katze an, das kann der vermieter dann abmahnen und, wenn du die katze behälst, dir kündigen. absolut nicht empfehlenswert, weder für dich, noch für den vermieter, noch für die katze

das verbot zu begründen ist in wohnungen, die als wg an viele vermietet werden, recht einfach. katzenhaltung sorgt für massen an katzenhaaren, die mit dem auszug der katze nicht evrschwinden. wenn er dir katzenhaltung gestattet, wird vermietung an katzenallergiker danach schwierig, denn alle haare müssten raus.. das ist ein erheblicher finanzieller und zeitlicher aufwand. zb müssten alle fußbodenleisten rausgerissen werden, weil da welche hinterklemmen. alle polstermöbel in den müll.. studenten-wgs haben üblicehrweise eine recht schnell wechselnde belegschaft, deswegen sind allergien durchaus ein wichtiger punkt.

Das ist eine sehr schwierige und sehr häufig auftretende Situation. Diese Klausel ist eigentlich nicht gültig und der Vermieter darf dir die Tierhaltung auch nicht ohne Grund verbieten. Leider wird es trotz dieses Wissens schwierig, dagegen vorzugehen, wenn er sich querstellt. Natürlich könntest du gerichtlich dagegen vorgehen, aber i.d.R. fehlt einem da als Student das nötige Kleingeld.

Ich würde ihn einmal nett fragen, ihm die Situation erklären und versichern, dass du dich um das Tier kümmerst und für alle entstehenden Schäden aufkommst. Du solltest außerdem klarstellen, dass du die Katze natürlich sofort woanders hingibst, wenn die Nachbarn sich gestört fühlen (das ist schließlich sehr unwahrscheinlich). Du könntest außerdem mit den Nachbarn sprechen und sie fragen, ob sie einverstanden wären. Dann könntest du ihm namentlich alle Nachbarn und Mitbewohner auflisten, die einverstanden waren. Mit diesen Infos zeigst du ihm, dass es dir sehr wichtig ist.

Bei einer so rigorosen Formulierung im Mietvertrag besteht natürlich trotzdem eine große Chance, dass er die Katze nicht erlaubt. Und dann ist es Abwegungssache. Wenn der Vermieter in einem anderen Bundesland wohnt und nie zu Besuch kommt, könntest du auf deine Verantwortung darüber nachdenken, sie trotzdem zu nehmen. Das werde ich dir natürlich hier offiziell nie raten :) Und das sollte dann noch mal neu mit den Mitbewohnern diskutiert werden. Und du riskierst damit eine Kündigung. Je nachdem, wie euer Mietvertrag aussieht, betrifft das auch deine Mitbewohner. Dagegen könntest du dann aufgrund er unwirksamen Klausel wiederum vorgehen, aber auch das würde dich Geld kosten. 

Grundsätzlich noch ein kleiner Rat: Ich weiß, die Kätzchen sind süß, aber die finden schnell viele Abnehmer und du hast noch so viel Zeit, dir eine zuzulegen. Wer weiß, wie es für dich in den nächsten Jahren weitergeht? Gerade im Studium ist ja der Weg noch recht unbekannt, der vor einem liegt. Vielleicht willst du ja doch noch mal ins Ausland oder du findest in der nächsten Wohnung keine Wohnung, wo die Katze raus kann (eine Katze vom Freigänger zur Hauskatze umzuerziehen ist Tierquälerei) etc... Eine Katze wird in der Regel 16-18 Jahre alt. Falls du das noch nicht getan hast, denk bitte noch mal darüber nach, ob du diese Langzeitverantwortung wirklich übernehmen willst. Und ich kenne eure WG nicht, aber je nach Party- und Menschenaufkommen ist das vielleicht auch nicht die richtige Umgebung für ein Kätzchen. Unterschätze nicht, wie anstrengend das wird, wenn sie verhaltensauffällig wird (z.B. überall hinpinkelt). Finden deine Mitbewohner das dann auch noch toll? Ist nicht so selten.. Oder wie es wird, wenn sie krank wird. Sie muss jedes Jahr geimpft werden usw usw. Wenn sie jung sind (die ersten JAHRE), brauchen sie auch jemanden, der mit viel ihnen spielt usw. Hast du dafür zwischen Prüfungen, Abschlussarbeiten und Vorlesungen Zeit? Und bitte ziehe auch die hier bereits gebrachten Argumente zur Paarhaltung in Betracht. das sind nämlich sehr wichtige Argumente!
--> Ich möchte hier nicht den Zeigefinger erheben und vielleicht hast du dir über all diese Dinge ja auch schon Gedanken gemacht und wirst alles ganz toll machen. Vielleicht ist das ja alles durchdacht und du hast schon viel Erfahrung. Ich kenne dich und deine Situation ja nicht... Da ich aber selbst mein Leben lang Katzen hatte und diese Tiere sehr liebe, sehe ich es als meine Pflicht, das zumindest zu bedenken zu geben :)

Alles Gute!

Frag den Vermieter ganz freundlich und im sachlichen Ton und sag gleich dazu, dass du für alle Schäden haftest :)

Außerdem stimmt es nicht, dass man Katzen zu zweit halten muss

melinaschneid  07.06.2016, 16:50

Doch katzen muss man zu zweit halten da es sehr soziale Tiere sind. In der Natur leben katzen auch in Gruppen. Das Gerücht das katzen Einzelgänger wären hält sich leider immer noch. Katzen sind EinzelJÄGER und keine Einzelgänger. Das ist ein Riesen unterschied.

palusa  07.06.2016, 16:59

wenn du keine ahnung von katzen hast, bitte ruhig sein.

hier gehts um kleine katzen, und kleine katzen, die in einzelhaltung glücklich sind, gibts nur extrem wenige. so jede hunderttausendste ungefähr

bei erwachsenen katzen geht einzelhaltung nur mit freigang oder mit katzen, die vom vorbesitzer bereits so vermurkst worden sind, dass paarhaltung nicht mehr funktioniert.

DarthMario72  07.06.2016, 17:00

Außerdem stimmt es nicht, dass man Katzen zu zweit halten muss

"Müssen" ganz sicher nicht. Aber der Einwand von @melinaschneid ist richtig, denn Katzen sind gesellige Tiere und sollten nur in Ausnahmefällen allein gehalten werden. Der Mensch kann den Artgenossen nicht ersetzen.

Einfach den Vermieter fragen.

Wichtig ist das du um Erlaubnis bittest 2 katzen halten zu dürfen. Eine alleine geht nicht. Gerade bei Kitten. Katzen sind sehr soziale Tiere und brauchen einen Kumpel zum spielen, raufen und sich gegenseitig putzen.