Kassendifferenz aus eigener Tasche zahlen

4 Antworten

Ich bin auch im Verkauf tätig. Bei uns ist es so das wenn du eine hohe kassendiferenz hast es abgezogen wird vom Gehalt. So ist es bei uns.

NinaFarcenzo 
Fragesteller
 18.11.2014, 19:39

Bekommt ihr denn auch ein faires manko ?

Kassendifferenzen dürfen nur dann zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, wenn

  • erstens die Verantwortung für diese Differenz ihm eindeutig zugewiesen werden kann, wenn
  • zweitens im Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zum Ausgleich formuliert worden ist, und wenn
  • drittens arbeitsvertraglich die Zahlung eines sogenannten "Mankogeldes" mit dem Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer vereinbart worden ist.

Außerdem müssen die Höhe des regelmäßigen Mankogeldes und der vom Arbeitnehmer gegebenenfalls zu leistende Ausgleich in einem "angemessenen" Verhältnis zu einander stehen!

Also:

Das Verlangen Deinen neuen alten Arbeitgebers ist absolut nicht rechtskonform, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind; er darf Dir dann den Differenzbetrag nicht von Deinem noch ausstehenden Oktober-Entgelt abziehen!!

Da bin ich kein Experte...grundsätzlich haften Angestellte schon für Kassendifferenzen...aber normalerweise sollte sowas ZEITNAH (z.B. beim abendlichen Kassenabschluss) geklärt werden; mit dieser nachträglichen Überraschung geht er vor Gericht wohl baden...such' dir einen anderen Job.

Georg63  08.11.2014, 00:44

Wenn überhaupt, dann nur, wenn jeder seine eigene Kasse hat, an die kein anderer ran kann.

gekicher16  08.11.2014, 00:44
@Georg63

Das sollte doch wohl der Normafall sein.

NinaFarcenzo 
Fragesteller
 18.11.2014, 19:40
@Georg63

also jeder andere mitarbeiter kann an unsere kasse. hate letztens mit ihm genau die disskusion, darauf hin meinte er, wir könnten unsere kassen ja abschließen oder generell die schicht schließen und halt immer wieder eröffnen wenn wir wieder an der kasse stehen. Aber die zeit hat man an unserer Tankdtelle nicht, wenn man schnell mal raus muss dann geht man einfach und schließt nicht erst die Kasse..

Solche Forderungen sind unzulässig. bestehe auf der vollständigen Auszahlung deines Lohn - ansonsten Arbeitsgericht.