Kann mir die arge das geld wegnehmen?

5 Antworten

Hallo

nein sie nehmen dir sicher nichts weg! Du bekommst nur solange kein H4 mehr bis der Betrag aufgebraucht ist, ferner darfst du Vermögen haben!

200 Euro pro Lebensjahr wenn ich nicht irre, alles darüber wird angerechnet!

Geh am besten mal hin und rede mit der ARGE! Vertuschen bringt so oder so nix sie werden es mitbekommen früher oder später!

Ehrlichkeit ist immer noch am besten, besser machst du es mit "Vermeiden" nicht!

Mint

schaefchen5  26.09.2013, 22:42

sind 150€ pro lebensjahr

Wenn du bis jetzt kein Vermögen hast,kannst du dich nur vom ALG - 2 abmelden !!! Angenommen du würdest im März 2014 deine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen und es ist dir vorher bekannt,meldest du dich rechtzeitig im Februar vom Jobcenter ab. Dann bekommst du für März keine Leistungen mehr gezahlt,du versicherst dich bei deiner Krankenkasse für diesen Monat selber,kostet ca. 150 €. Du kannst dann im April einen neuen Antrag auf ALG - 2 stellen und gibst natürlich dein Geld aus der Lebensversicherung an. Nur wird jetzt dieses Geld als Vermögen angesehen und nicht als Einkommen,weil es vor der Antragstellung schon auf deinem Konto war. Du darfst dann 150 € x Lebensjahre haben + einmalig 750 € für allgemeine Anschaffungen,aber mindestens 3100 € + diese 750 €. Liegst du dann noch über der Freibetragsgrenze,wird der Überschuss auf die 6 Monate Bewilligungszeitraum verteilt und deine Leistungen dementsprechend gekürzt,deine Beiträge an die KK werden dann auch wieder ganz normal übernommen.

GerdausBerlin  26.09.2013, 04:00

Und du glaubst wirklich, das klappt? Hast du ein Beispiel dafür aus der Praxis? Oder lediglich Parolen aus dem Internet?

Wie geht denn dann eine "Abmeldung" vom ALG II? Etwa durch einen Verzicht laut SGB I? http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html

Dann bleibt ein einmaliges Einkommen aber immer noch ein einmaliges Einkommen und wird über sechs Monate bedarfsmindernd angerechnet - Verzicht hin oder her!

Und nach sechs Monaten erst wird der Rest des einmaliges Einkommens als Vermögen betrachtet.

Gruß aus Berlin, Gerd

isomatte  26.09.2013, 08:13
@GerdausBerlin

Wenn ich keine Leistungen mehr vom Jobcenter beziehe und die einmalige Einnahme vor der erneuten Beantragung auf dem Konto ist,zählt dieser Zufluss nicht als einmalige Einnahme,sondern als Vermögen !!! Es wäre nur eine einmalige Einnahme,wenn diese in der Zeit des Leistungsbezugs zufließen würde. Was sagt denn der von dir benannte § 46 Verzicht ? 1.) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden, der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Also kann er seinen Leistungsanspruch jederzeit abmelden und bei Bedarf erneut aufleben lassen.

2.) Der Verzicht ist unwirksam,soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden. Also heißt das,wenn man alleine ist,kann man keine andere Person belasten. Ein Leistungsträger wird auch nicht belastet,weil man ja keine Leistungen bezieht. Was die Rechtsvorschriften angeht,kann ich mir nicht vorstellen,das diese umgangen werden,denn normalerweise hätte man dann keinen Anspruch auf Leistungen.

VirtualSelf  27.09.2013, 19:00
@isomatte

Was die Rechtsvorschriften angeht,kann ich mir nicht vorstellen,das diese umgangen werden,denn normalerweise hätte man dann keinen Anspruch auf Leistungen.

Es werden dadurch die Anrechnungsvorschriften umgangen.
Früher wurde das bei den Jobcentern entspannt gesehen; heute wird das nicht mehr akzeptiert.

GerdausBerlin  27.09.2013, 19:52
@isomatte

SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen Absatz 3 Satz 3: "Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen."

1.) Dies gilt für den (rechnerischen) Bedarf an ALG II. Diesen Bedarf habe ich auch, wenn ich auf die Auszahlung des Bedarfs verzichte.

Mein Bedarf mindert sich (rechnerisch) um mindestens einen Euro für die kommenden sechs Monate. Und wenn ich in Monat 3 oder Monat 5 wieder "hier" rufe, "Ich widerrufe meinen Verzicht!", dann schaut der Sachbearbeiter für Leistungsangelegenheiten, was für Leistungen mir in Monat 3 oder 5 zustehen.

2.) Schwieriger zu beantworten ist die Frage: "Was passiert, wenn ich keinen Folgeantrag stelle, obwohl mein Leistungszeitraum von (in der Regel) 6 Monaten im Oktober abgelaufen ist und ich just im Oktober Geld erhalte aus einem Erbe oder aus einer Risiko-Lebensversicherung (mein Lieblingsonkel stirbt, ich bin der Begünstigte)?"

Früher gab es eine Art von "hängender Bedürftigkeit", also auch Anspruch auf nahtloses ALG II, selbst wenn man den Folgeantrag verbaselt hatte. Das wurde vor rund 4 Jahren abgeschafft. Meine Prognose für Fall 2.): unklar!

3.) Es gibt einen Umgehungs-Tatbestand, besser bekannt aus dem Steuerrecht. Es wäre jeweils zu prüfen, ob einer vorliegt und wie er sich im Sozialrecht auswirkt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du musst keine Leistungen zurückzahlen, die du bisher erhalten hast. Du bekommst nur die nächsten sechs Monate weniger Leistungen:

SGB II § 11 Absatz 3: (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Das gilt aber nur für "Gewinne" aus deiner Lebensversicherung, nicht für Anspar-Beträge, die du selber eingezahlt hast im Laufe der Zeit!

Denn alles das, was du beim Erst-Antrag auf ALG II als Vermögen angegeben hast - also auch dein bisheriges Vermögen bei deinem Kapital-Lebensversicherer -

alles das ist weiterhin kein anrechenbares Einkommen, sondern Vermögen - das eventuell geschont ist laut § 12 SGB II - auch wenn es jetzt ausgezahlt wird. Denn das ist lediglich eine Vermögens-Umwandlung von Buchgeld in Bargeld!

Wenn du deine Kapital-Lebensversicherung damals aber nicht angegeben hast, hast du einen Betrug begangen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ne das Geld nehmen sie dir nicht weg, aber du hast ja dann Geld wenn die Versicherung ausbezahlt wirst, bekommst dann halt kein hartz 4 mehr

was heißt nehmen du hast ein schonvermögen 150*LEBENSALTER und den Rest muss du dann verbrauchen

wo kämen wir den hin wenn jeder sein geld schäfelt und vom amt lebt

sei doch nicht so gierig