Kann mich der Arbeitgeber wärend einer Krankheit in die Firma zitieren?
Bin für zwei Wochen krankgeschrieben und nun seit einer Woche zu Hause! Verdacht auf Bandscheibenvorfall! Hat sich Gottseidank nicht bestätigt, soll mich aber trotzdem noch schonen. Ich übe eine körperlich sehr anstrengende Tätigkeit aus. Nun bekam ich gestern einen Anruf aus der Firma, ich solle mich nach dem Wochenende in der Firma einfinden, da der Chef mit mir sprechen möchte. Ich bekam trotz Nachfrage keine Auskunft über den Grund.
Meine Fragen nun:
- Kann mich der Chef während der Krankschreibung in die Firma bestellen??
- Sollte ich nicht kommen, ist dies ein Kündigungsgrund?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
14 Antworten
Wenn Sie arbeitsunfähig ist, dann kann der Arbeitgeber erst einmal nicht verlangen dass Sie arbeiten kommen. Auf freiwilliger Basis können Sie arbeiten gehen, das sollten Sie aber immer mit dem behandelnden Arzt abklären.
Der Arbeitgeber kann Sie zu einem Gespräch einladen, dieser Einladung müssen Sie jedoch nicht Folge leisten. Sie sollten Ihrem Chef aber zumindest darüber informieren, wenn Sie der Einladung nicht Folge leisten. Vereinbaren Sie einen Ersatztermin, wenn Sie wieder genesen sind.
Ihr Chef kann Sie nicht kündigen, weil Sie dem Gesprächstermin nicht Folge geleistet haben.
Ihr Chef könnte aber versuchen Ihnen krankheitsbedingt zu kündigen. Dies ist möglich, wenn eine negative gesundheitliche Prognose gestellt werden kann, also weitere gravierende Fehlzeiten zu erwarten sind und es, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen, dem Arbeitgeber unzumutbar ist Sie weiter zu beschäftigen. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher die Hürden.
Die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sind sehr hoch, so dass eine solche Kündigung nur sehr schwer durchsetzbar ist, wenn der Arbeitnehmer schon längerim Betrieb ist. In so einem Fall empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Peter Kleinsorge
Wenn er tatsächlich einen Bandscheibenvorfall hätte, wäre die krankheitsbedingte Kündigung sehr gut möglich.
- Bestellen kann er Dich. Du musst aber nicht hingehen.
- Dies ist kein Kündigungsgrund. Ruf ihn an und frag ihn was er will. Lass Dich nicht von Sekretärinnen oder ähnlichen abwimmeln. Dann hast Du Deinen guten Willen gezeigt. Vielleicht will Dir der Chef ja auch einen leichteren Arbeitsplatz anbieten?
na geh hin er braucht nur eine Auskunft von dir, die du am Telefon nicht erklären kannst. Warscheinlich musst du einen Kollegen einweisen
Einweisen kannst du auch schonend
Wenn du dich dazu nicht in der Lage fühlst, dann brauchst du dort auch nicht zu erscheinen!!!Ruf deinen Chef an und sag ihm, das du dich noch sehr schlecht Bewegen kannst.Außerdem kommt es darauf an ob der Arzt dir Bettruhe verordnet hat oder nicht...Wenn ja,dann kann dir dein Chef gar nichts!
ja, dass kann er. das ist ein sogenanntes fürsorgegespräch. wenn es dir körperlich aber zu schlecht geht, musst du natürlich nicht zum termin kommen. er muss dir allerdings sagen, worüber er mit dir sprechen will, damit du dich darauf vorbereiten kannst und ggf. ein betriebsrats- oder gewerkschaftsmitglied mit zum termin nehmen kannst.