Kann mein Vermieter mir das Übernachten meines Freundes bei mir verbieten?

16 Antworten

veröffentlicht auf immo-magazin.de:

Mieter dürfen Besuch empfangen, soviel und wann immer sie wollen. Ob die

Gäste öfter kommen oder länger bleiben, geht niemanden etwas an.

Vorschriften und Klauseln im Mietvertrag, die Besuche in der Mietwohnung reglementieren, sind ungültig

, so der Deutsche Mieterbund (DMB).

Doch die Grenzen zwischen einem längeren Besuch und einem beginnenden

Untermietverhältnis sind fließend. Mieter sollten sie trotzdem
beachten. Denn rechtlich macht es einen Unterschied, ob beispielsweise
der neue Freund nur vorübergehend in der Wohnung lebt oder aber
vollständig eingezogen ist.

Ist er nur ein Besucher, muss der Mieter den Vermieter nicht informieren.
Der Gast kann über mehrere Wochen bleiben. Auch wenn der Mieter
abwesend ist, darf sich der Freund im Haus aufhalten und natürlich einen
Hausschlüssel besitzen. Es stellt sich allerdings die Frage, wie lange
die zulässige Besuchszeit bemessen ist. Da kommt es auf die konkrete
Situation an, so der Deutsche Mieterbund. Das Amtsgericht
Frankfurt/Main-Höchst geht davon aus, dass nach drei Monaten die normale
Besuchszeit überschritten ist (AZ: Hö 3 C 5179/94).

Mögliche Fälle sind also:

UntervermietungTeilvermietungGastbesuch

Allerdings
kann in bestimmten Fällen eine viel längere Besuchsdauer angemessen
sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Au-Pair-Mädchen oder ein
Austauschschüler aufgenommen wird oder ein Freund oder Bekannter den
erkrankten Mieter betreut.

Du bewohnst das Haus allein und nur rein zufällig steht das eigene Haus des Vermieters auf dem gleichen Grundstück.

Dein Freund kann so oft kommen, wie er will. Selbst wenn er Dich länger als 6 Wochen ununterbrochen besucht, darf Dir der Vermieter das nicht verbieten. Du musst noch nicht einmal einen Untermietvertrag machen o. ä.

Der Vermieter könnte allenfalls dem Einwohnermeldeamt einen Hinweis geben, dass bei Dir jemand eingezogen ist. Gibt es bei Euch sowas, wie eine Zweitwohnungssteuer, müßte sich Dein Freund in diesem Fall tatsächlich dort anmelden und diese Steuer berappen, solange er im eigenen Haus seinen Erstwohnsitz behält. Denkbar wäre auch, wenn der umgekehrte Fall günstiger ist, dass er sich entsprechend ummeldet. Das wäre nur reine Bürokratie. Nicht mehr.

Zu beachten wäre allenfalls noch folgendes:

Gibt es irgendwelche Betriebskosten, die abhängig sind von der Personenzahl, müßte das der Vermieter entsprechend berücksichtigen. Ich nehme aber an, dass Euer Haus, was Heizung, Strom, Wasser und Abwasser anbelangt, in keiner Weise mit dem Haus des Vermieters verbunden ist.

Wenn beispielsweise der Wasseranschluss über eine gemeinsame Wasseruhr läuft, wäre es nur fair, wenn ihr, falls es keinen Zwischenzähler gibt, anteilig für eine Person mehr das Wasser bezahlt. Ich glaube, damit hättest du kein Problem.

Ansonsten: Falls Dein Freund mit dem Auto kommt und sein Auto immer irgendwo auf dem Grundstück abstellt und dieser Platz ist nicht ausdrücklich als Stellplatz, der zu Deinem Haus gehört und den Du mitbezahlst, ausgewiesen, kann der Vermieter natürlich extrem was dagegen haben.

In diesem Fall könnte man entweder über eine zusätzliche Stellplatzmiete verhandeln oder das Auto bleibt eben draussen.

Wenn das alles schon derzeit objektiv kein Problem darstellt, solltest Du im Wiederholungsfall (z. B. bei erneuter Abmahnung oder gar Kündigung) sauber über einen Rechtsanwalt klären lassen. Das Verhältnis zum Vermieter wird zwar dadurch nicht besser, aber es besteht ein Vertrag, der nicht verletzt wurde und es gibt regelmäßig Deine Gegenleistungen in Form von Miete und somit muss der Vermieter die veränderte Situation einfach hinnehmen.

Dein Vermieter kann dir die Übernachtung deines Freundes nicht verbieten. Du darfst sogar Besuch bis 6 Wochen, meines Wissens, haben.

Die Abmahnung ist unwirksam.

Loopi333 
Fragesteller
 12.08.2016, 11:38

Danke ... muss ich jetzt Buch führen wann wie oft er übernachtet?

Kleckerfrau  12.08.2016, 11:38
@Loopi333

Ich würde es mal machen. Sprich auch mal mit dem Vermieter wegen der höheren Nebenkosten.

albatros  12.08.2016, 12:13
@Kleckerfrau

Bitte: NEIN. lass den Unsinn. Dein Besuch geht den Vermieter nix an, weder wie oft noch wie lang noch welcherlei Geschlechts. Lediglich länger als 6 Wochen am Stück würden eine Abmahnung rechtfertigen. Dem ist ja wohl nicht so. 

Kann er nicht verbieten.

Besuch ist Besuch und wenn er nicht bei dir "wohnt" dann kann dir dein Vermieter garnix

Frag mal nach, worin genau der Verstoß gegen den Vertrag liegt.