Kann mein Arbeitgeber mir die Nebentätigkeit verbieten?

9 Antworten

Jeder der während einer Ausbildung eine Nebentätigkeit ausführen möchte, muss sich vom Arbeitgeber dessen Zustimmung zum Nebenjob holen. Macht er/sie das nicht, ist das ein Kündigungsgrund. Das ist ganz unabhängig davon was für einen Nebenjob man machen möchte.

Dein Arbeitgeber ist so fair und prüft ob er mit der genannten Nebentätigkeit einverstanden ist. Das müsste er jedoch nicht einmal, er könnte dir die Tätigkeit während der Ausbildung auch grundlos untersagen.

Er wird es Dir verbieten weil diese Produkte erstens Schwindel sind und zweitens sich das schlecht mit dem Renommee Deines Arbeitgebers verträgt der damit in Verbindung gebracht zu werden droht.

XxAventadorxX 
Fragesteller
 11.10.2016, 19:58

So eine sinnlose Antwort kannst du dir sparen.

Gummibusch  11.10.2016, 20:04
@XxAventadorxX

Was ein wenig googeln manchmal zutage fördert ist erschreckend, nicht wahr? ☺

XxAventadorxX 
Fragesteller
 11.10.2016, 20:21
@Gummibusch

Wenn du keine Ahnung hast, dann halt doch bitte einfach die Klappe.

Gummibusch  11.10.2016, 20:26
@XxAventadorxX

Wer die Hitze scheut sollte die Küche meiden 😊

Tu Dir selbst einen Gefallen und versuche es mit ehrlicher Arbeit anstatt anderen Menschen mit Lügen das Geld aus der Tasche zu ziehen!

Das würde sich auch positiv auf Deinen Charakter auswirken ☺

Das vernünftigste wäre sowieso sich erst einmal dem guten Abschluß seiner Berufslehre zu widmen anstatt von hochtrabenden "Businessplänen" zu schwadronieren.

XxAventadorxX 
Fragesteller
 11.10.2016, 20:29

Wir werden ja sehen.

XxAventadorxX 
Fragesteller
 05.11.2016, 14:00

Er hat es mir übrigens genehmigt ;-) Aber danke für deine Meinung. Mach dir nichts draus, du bist einer von vielen, die negativ über das ganze reden! :-) Und das toleriere ich voll und ganz.

MfG

Nebentätigkeiten sind entweder im Arbeitsvertrag aufgeführt, wenn nicht, werden sie nach BAT (Bundesangestelltentarif) oder TvÖDn (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) genehmigt.

Während § 11 BAT auf ein ge­ne­rel­les Ver­bot von Ne­bentätig­keit mit der Möglich­keit der aus­drück­li­chen Ge­neh­mi­gung im Ein­zel­fall hin­aus­lief, sind Ne­bentätig­keit gemäß § 3 TVöDn ge­ne­rell er­laubt, nur noch an­zu­zei­gen und können im Ein­zel­fall un­ter­sagt wer­den.

Er kann fordern, dass du die Nebentätigkeit unterlässt, wenn er der Meinung ist, du würdest ihm die Kunden abjagen oder dich nicht genug auf die Ausbildung konzentrieren.

Da ich beide Fälle hier als nicht gegeben sehe, sollte es da keine Schwierigkeiten geben. Spätestens wenn du ein Gewerbe anmeldest, solltest du deinen AG aber informieren.

XxAventadorxX 
Fragesteller
 11.10.2016, 19:40

Ich habe bereits heute einen Antrag wegen dieser Nebentätigkeit gestellt. Jetzt muss erstmal unsere Ernährungsberatung diese Produkte überprüfen, dann kriege ich Bescheid..

nein, nicht generell. Wenn in deinem Ausbildungsvertrag dazu nichts steht, dann gehts den AG nichts an, was du in deiner Freizeit machst, sofern es nicht die (berechtigten) Interessen des Hauptarbeitgeber und deine Verpflichtungen aus deinem Ausbildungsvertrags berührt.

http://www.finanztip.de/nebenjob/

Aber falls du unsicher sein solltest, sprich mal mit deinem Betriebsrat/Personalrat darüber.