10 Antworten

Schwarzfahren ist eine Straftat und das Strafmaß reicht von Sozialstunden über Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Man kann deswegen ins Gefängnid kommen.

Hallo Mekvic,

das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden, dass keine Freiheitsstrafe gegen Schwarzfahrer zulässig ist. Weitere Infos dazu findest du unter anwalt.de/rechtstipps/keine-freiheitsstrafe-fuers-schwarzfahren_008094.html

Viele Grüße, dein Team von anwalt.de

Letztendlich kann man wegen Schwarzfahren ins Gefängnis kommen. Das stimmt so. Wenn Du schwarz fährst dann musst Du normal 40 Euro zahlen. Zahlst Du die nicht gibt es die Strafe von 40 Euro. Zahlst Du die auch nicht, dann kommst Du irgendwann vor das Gericht und in den Knast.

Es gibt es halt zu wenig Kontrollen. Was spricht dagegen das man Bahnsteige und Busbahnhöfe nur durch Kontrollen passieren kann.

Mekvic 
Fragesteller
 17.07.2011, 12:33

Bekommt man da nicht eher Sozialstunden und Bewährung oder eine noch höhere Geldstrafe und es kommt der "Kuckuck" und pfändet erst einmal den Fehrnseher? Muss doch ziemlich peinlich sein wegen so was einzusitzen?

Die Beförderungserschleichung, umgangssprachlich auch als „Schwarzfahren“ bezeichnet, ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten; das heißt, über die Geltendmachung des doppelten Fahrpreises oder mindestens 40 Euro hinaus kann dies auch strafrechtlich verfolgt werden, denn das Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültige Fahrkarte stellt ein Erschleichen von Leistungen dar und ist damit ein Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches (§265 a StGB). Es kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

http://www.strafrecht-barduhn.de/lexikon/1_21_de.html

Wenn du eine Geldstrafe nicht bezahlst, kannst du selbstverständlich auch ins Gefängnis kommen.

Und wer notorisch schwarz fährt, zeigt damit, dass er nicht gewillt ist, sich an die Gesetze zu halten, und kann auch alleine deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.