Kann man Vermögen auf ein Familienmitglieder übertragen?
Hallo, ich möchte gleich zur Sache kommen, bin seit fünf Monaten arbeitssuchend und beziehe noch bis Ende Januar 2017 ALG1. Es sind noch gute 3 Monate und ich bin noch nicht fündig geworden. Muss auch sagen, das ich die Hoffnung verloren habe. Wie sieht es aus, nach diesen 3 Monaten ohne eine Anstellung mit Hartz4 Antrag? Muss man sein ganzes Vermögen angeben oder kann man das auf seine Familienmitglieder übertragen? Habe auch mal gehört, das man Freibetrag für Erwachsene und Kinder pro Lebensalter haben. Was ist das genau? Welche Lebensersparnisse zählen alles dazu? Also Bausparen, Sparbuch, Lebensversicherung, Privatrente, Tagesgeldkonto etc.? Habe auch eine Behinderung GdB 100 mit Merkzeichen G und B. In meinem Alltag haben diese Daten keine Auswirkung auf meine Arbeit, das steht nur auf Papier.
Ich finde dieses System echt blöd, wenn man heutzutage ungewollt arbeitslos ist, aktiv auf der Suche ist und mit Ausbildung nichts findet. Und dann muss man noch bei der Überprüfung seiner Vermögensverhältnisse erst einmal auf seine Ersparnisse greifen, die man vor Jahren steuerfrei abgeschlossen hat und dann kündigen soll zum Aufbrauchen.
Freue mich über eure Erfahrungen und Tipps hier zu hören und vielen Dank.
Gruß
10 Antworten
Wenn du auf diese Konten nicht jetzt zugreifen kannst, z.B. manche Lebensversicherungen, dann spielt das keine Rolle.
Wenn dort jemand anderes vermerkt ist, dem das Konto gehört, dann auch nicht.
Du kannst deine Konten vorher umschreiben lassen. Am besten auf den Opa, dem du vertraust ;)
Wir haben meine Lebensversicherung, die auf anderen Namen läuft, bis Ende des Leistungsbezuges still legen lassen.
Ob das erlaubt ist, ist ne andere Sache. Mein Opa hatte kein Bock, sein erspartes Geld für mich dafür zu verschwenden ;)
Im Antrag musst du alle Konten offenlegen. Kannst ja mal ausrechen, ob dein Vermögen den Freibetrag übersteigen würden.
Dann gibt´s natürlich im Antrag noch einen Punkt, wegen Schenkung. Ich glaube, das bezieht sich auf bis zu 10 Jahre?
Da würde ich einfach nichts angeben.
... natürlich; und die können dann für Dich sorgen, wenn einmal Bedarf ist.
Viel Glück.
Ob du das System blöd findest, hat auf die Anwendung keine Auswirkung. Die das System finanzierenden Steuerzahler ohne eigenen Leistungsanspruch finden es nämlich auch blöd, eine nicht im Gesetzessinne als bedürftig geltende Person zu finanzieren. Ob die Freibeträge im Einzelfall immer gerecht sind, ist eine politische Frage, die ich nicht kommentieren möchte.
Bei der Antragstellung ist wahrheitsgemäß und vollständig über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu erteilen. Es muss das gesamte aktuelle Vermögen angegeben werden, dazu gehören auch Bausparverträge, Sparbücher, Lebensversicherungen, private Versicherungsverträge und Tagesgeldkonten.
In den mir bekannten Vordrucken wird auch nach Schenkungen in einem bestimmten Zeitraum (frag bitte nicht, wie lange, aber definitiv mehr als sechs Monate!) gefragt, sodass eine Übertragung von Guthaben an Dritte nicht funktioniert. Ein "verarmter Schenker" kann die Schenkung nach 528 BGB zurückfordern - und dieser Rückforderungsanspruch geht nach 33 SGB II auf das Jobcenter über. In vorsätzlichen Fällen besteht auch ein Rückforderungsanspruch des Jobcenters gegen den Leistungsempfänger (34 SGB II). Man soll sich eben nicht willkürlich bedürftig machen können. Falsche Angaben werden mit Rückforderung und gegebenenfalls mit Betrugsanzeige sanktioniert.
Altersvorsorge- (13.500 Euro + x je nach Alter) und Schonvermögen (3.100 Euro + x je nach Alter) werden von Amts wegen berücksichtigt.
Es gibt "Schonvermögen"!
guckst Du hier:
http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Im Übrigen ist es darüber hinaus völlig legitim, "wie ein Eichhörnchen von seinen Vorräten zu zehren", bevor der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird!
Es wäre auch nicht verboten, die Verwandten, auf die man gesetzwidrig in betrügerischer Absicht sein Vermögen verschieben möchte, um Hilfe anzupumpen!
kinder haben einen freibetrag von 3100 euro plus 750 euro für eventuelle anschaffungen.
du hast einen freibetrag von 150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuele anschaffungen. weiterhin einen freibetrag pro lebensalter für deine rentenabsicherung.
umschichten von vermögen kurz vor deinem antrag auf leistung wäre dämlich, da du das dann anhand der kontoauszüge erklären musst
Warum Kontoauszüge, wenn er die Konten nicht angibt, da es nicht mehr seine sind? Dann ist da nix mit Kontoauszügen.