Kann man Vermögen auf ein Familienmitglieder übertragen?

10 Antworten

Wenn du auf diese Konten nicht jetzt zugreifen kannst, z.B. manche Lebensversicherungen, dann spielt das keine Rolle.

Wenn dort jemand anderes vermerkt ist, dem das Konto gehört, dann auch nicht.

Du kannst deine Konten vorher umschreiben lassen. Am besten auf den Opa, dem du vertraust ;)

Wir haben meine Lebensversicherung, die auf anderen Namen läuft, bis Ende des Leistungsbezuges still legen lassen.

Ob das erlaubt ist, ist ne andere Sache. Mein Opa hatte kein Bock, sein erspartes Geld für mich dafür zu verschwenden ;)

Im Antrag musst du alle Konten offenlegen. Kannst ja mal ausrechen, ob dein Vermögen den Freibetrag übersteigen würden.

Dann gibt´s natürlich im Antrag noch einen Punkt, wegen Schenkung. Ich glaube, das bezieht sich auf bis zu 10 Jahre?

Da würde ich einfach nichts angeben.

... natürlich; und die können dann für Dich sorgen, wenn einmal Bedarf ist.

Viel Glück.

Ob du das System blöd findest, hat auf die Anwendung keine Auswirkung. Die das System finanzierenden Steuerzahler ohne eigenen Leistungsanspruch finden es nämlich auch blöd, eine nicht im Gesetzessinne als bedürftig geltende Person zu finanzieren. Ob die Freibeträge im Einzelfall immer gerecht sind, ist eine politische Frage, die ich nicht kommentieren möchte.

Bei der Antragstellung ist wahrheitsgemäß und vollständig über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu erteilen. Es muss das gesamte aktuelle Vermögen angegeben werden, dazu gehören auch Bausparverträge, Sparbücher, Lebensversicherungen, private Versicherungsverträge und Tagesgeldkonten. 

In den mir bekannten Vordrucken wird auch nach Schenkungen in einem bestimmten Zeitraum (frag bitte nicht, wie lange, aber definitiv mehr als sechs Monate!) gefragt, sodass eine Übertragung von Guthaben an Dritte nicht funktioniert. Ein "verarmter Schenker" kann die Schenkung nach 528 BGB zurückfordern - und dieser Rückforderungsanspruch geht nach 33 SGB II auf das Jobcenter über. In vorsätzlichen Fällen besteht auch ein Rückforderungsanspruch des Jobcenters gegen den Leistungsempfänger (34 SGB II). Man soll sich eben nicht willkürlich bedürftig machen können. Falsche Angaben werden mit Rückforderung und gegebenenfalls mit Betrugsanzeige sanktioniert.

Altersvorsorge- (13.500 Euro + x je nach Alter) und Schonvermögen (3.100 Euro + x je nach Alter) werden von Amts wegen berücksichtigt.

Es gibt "Schonvermögen"!

guckst Du hier:


http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html


Im Übrigen ist es darüber hinaus völlig legitim, "wie ein Eichhörnchen von seinen Vorräten zu zehren", bevor der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird!

Es wäre auch nicht verboten, die Verwandten, auf die man gesetzwidrig in betrügerischer Absicht sein Vermögen verschieben möchte, um Hilfe anzupumpen!


kinder haben einen freibetrag von 3100 euro plus 750 euro für eventuelle anschaffungen.

du hast einen freibetrag von 150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuele anschaffungen. weiterhin einen freibetrag pro lebensalter für deine rentenabsicherung.

umschichten von vermögen kurz vor deinem antrag auf leistung wäre dämlich, da du das dann anhand der kontoauszüge erklären musst

Laury95  30.10.2016, 12:10

Warum Kontoauszüge, wenn er die Konten nicht angibt, da es nicht mehr seine sind? Dann ist da nix mit Kontoauszügen.