Kann man sich zu früh arbeitssuchend melden? Entstehen kosten?

6 Antworten

Das ist kein Problem. Du gehtst dann einfach nochmal mit der schriftlichen Kündigung zum Amt, ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit hast Du dann Anspruch auf ALG1 - egal wie lange Du arbeitssuchend bist. Wenn keine Kündigung folgt, oder Du vor der Arbeitslosigkeit einen Job bekommst, dann rufst Du einfach auf dem Amt an und sagst das. Kosten entstehen keine.

Jedenfalls frag ich mich jetz ob ich mich vielleicht zu früh meldete? Wenn jetz z.b. doch keine kündigung folgt fallen dann kosten an? Kann ich es einfach rückgängig machen?

Das war genau richtig. Je früher desto besser.

Sollte die schriftliche Kündigung kommen, reichst Du Sie ein.

Du solltest trotzdem zu Deiner Arbeit gehen und Deine Arbeit anbieten, denn eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Hat man Dir fristlos gekündigt, solltest/kannst Du Kündigungsschutzklage einreichen beim Arbeitsgericht, das geht auch ohne Anwalt. Du gehst hin und die helfen Dir.

Was ist denn der Grund der Kündigung? Wurdest Du nach Hause geschickt, fristlos?

menthis 
Fragesteller
 27.06.2013, 13:11

Nein einfach so fristgerecht.

Kein sonderlicher grund. Ist nunmal so^^

Ginger1970  27.06.2013, 13:15
@menthis

Dann hast Du ja Zeit, Dir einen Job zu suchen. Dabei kann das Amt auch behilflich sein. Es ist schon gut, daß Du gleich Bescheid gegeben hast. Aber, wie gesagt, die brauchen dann auch die schriftliche Kündigung, wegen Deinem Anspruch auf ALG1.

Nein, das ist kein Problem, lieber zu früh, als zu spät! Nachteile können dir nur entstehen wenn du dich zu spät arbeitssuchend meldest. Arbeitssuchend heisst ja nur, dass dir das Arbeitsamt Jobangebote zuschickst, das kannst du auch tun während du ganz normal beschäftigt bist. Wenn sich herausstellt, dass du doch nicht gekündigt wirst, dann sagst du einfach Bescheid.

menthis 
Fragesteller
 27.06.2013, 13:03

Dankeschön :-)

Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung ist ein Unterschied. Arbeitssuchend melden ist nicht unbedingt mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld in Verbindung stehend.

Vergewissere dich mal. eventuell war sie deswegen so furchtbar freundlich weil bei der Meldung ja nur eine Arbeit für dich gesucht wird ohne Leistung!

menthis 
Fragesteller
 27.06.2013, 13:09

nene die hat das schon notiert das ich zum 1. dann arbeitslos bin aber ich muss mich nochmal melden wenn ich es schriftlich habe. Soviel weiß ich zumindest^^

Ginger1970  27.06.2013, 13:17
@menthis

Zum 1.7.???? Oder wann? Der Chef muss sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten! Das kommt dann darauf an, wie lange Du in der Firma warst. Oder läuft Dein Vertrag aus?

menthis 
Fragesteller
 27.06.2013, 13:26
@Ginger1970

äh am 1. 08 wäre ich dann wohl arbeitslos.

Auchdazu  27.06.2013, 13:26
@Ginger1970

Also es gibt grundsätzlich die Regelung das eine Meldung bis zu drei Monate vor der Arbeitslosogkeit gemeldet werden muss sofern dem Arbeitnehmer bekannt ist das er arbeitslos wird. Somit kannst du dich nicht "zu früh" arbeitslos gemeldet haben.

Sofern der Arbeitnehmer erst innerhalb der letzten drei Monate seines Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis von dessen Beendigung erhält, ist er verpflichtet, sich innerhalb der nächsten drei Tage arbeitsuchend zu melden. Die erforderliche Arbeitsuchendmeldung ist bei jeder Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit möglich.<

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)

Wenn sich herausstellt, dass dir doch nicht gekündigt wurde, meldest du das an die Arbeitsagentur.

Arbeitssuchend kann sich im übrigen jeder melden, der sich verändern möchte. Man muss nicht warten bis man arbeitslos ist.